Senior*innen

Hamburgisches Seniorenmitwirkungsgesetz: Anerkennung von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt verankert

Die Bürgerschaft hat gestern eine Neufassung des Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetzes beschlossen. Seit 2012 wird darin die Seniorenmitwirkung in Hamburg und die Arbeit der ehrenamtlichen Bezirksseniorenbeiräte sowie des Landesseniorenbeirats geregelt. Mit dem Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft wird das Seniorenmitwirkungsgesetz um einen wichtigen Aspekt erweitert: Auf Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen wird die Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in der Zielsetzung des Gesetzes ausdrücklich verankert.

Dazu Christiane Blömeke, seniorenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Vielfalt ist eine Stärke – auch in der Seniorenmitwirkung! Es ist gut und wichtig, diesen Grundsatz auch mit Blick auf die verschiedenen sexuellen Identitäten älterer Menschen im Seniorenmitwirkungsgesetz zu verankern. Dies ist ein klares Bekenntnis zur gleichberechtigten Teilhabe. Die Ergänzung ist ein Auftrag und eine Ermutigung, noch mehr Vielfalt auch in der Seniorenmitwirkung zu wagen. Es ist gut, dass diese Richtung in der Seniorenvertretung bereits eingeschlagen wurde, die Gesetzesänderung gibt daher Rückenwind!“

Dazu Farid Müller, Sprecher für Lesben-/Schwulen- und Queerpolitik und Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Ich freue mich, dass jetzt die besondere Situation von lesbischen, schwulen und Trans-Seniorinnen und Senioren gesetzlich verankert werden konnte. Das ist deutschlandweit einmalig und muss jetzt im Alltag auch gelebt werden.“

Dazu Annkathrin Kammeyer, Fachsprecherin LSBTI (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle) der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Viele ältere Lesben und Schwule haben in ihrem bisherigen Leben individuelle oder gesellschaftliche Diskriminierung erlebt. Gerade im Alter ist der Wunsch groß, dass die eigene Lebensform und die entsprechenden lebenslangen Erfahrungen ausreichend berücksichtigt werden. Ein wichtiger und verbindlicher Schritt hin zu dieser Berücksichtigung ist die Anerkennung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt im Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetz. Ich freue mich sehr, dass diese Änderung sowohl vom Landesseniorenbeirat als auch vom Lesben und Schwulenverband Hamburg unterstützt wird. Ein runder Tisch wird zusätzlich alle relevanten Akteure zum Thema Alter miteinander ins Gespräch bringen. Unser Ziel ist es, älteren Menschen jeder geschlechtlicher Identität und Orientierung die gleiche Teilhabe und Anerkennung zukommen zu lassen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“

Dazu Gerhard Lein, seniorenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Das Hamburgische Seniorenmitwirkungsgesetz, das die SPD 2012 geschaffen hat, ist ein Erfolgsmodell und geeignet, einer vielfältiger gewordenen älteren Generation in unserer Stadt Teilhabe und Mitwirkung zu ermöglichen. Das hat auch die Evaluation bestätigt. Die von uns nun beantragte Ergänzung im Seniorenmitwirkungsgesetz unterstreicht diesen Anspruch und benennt ausdrücklich, dass dies auch für ältere Menschen jeder geschlechtlicher Identität und Orientierung gilt.“

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