Corona

Im Fall des Härtefalls: Zusätzliche Corona-Hilfen für Solo-Selbstständige

Solo-Selbstständige sind den Folgen der Corona-Pandemie in besonderem Maße ausgesetzt. SPD und Grüne machen sich deshalb dafür stark, dass Betroffene, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen weder den Kriterien der November- und Dezemberhilfen noch denen der Überbrückungshilfen II und III sowie der Neustarthilfe entsprechen, künftig die Möglichkeit haben, einen direkten Härtefallantrag zu stellen. Der neu einzurichtende Härtefallfonds stellt damit eine wichtige Ergänzung der bisherigen Wirtschaftshilfen dar. Die Hamburgische Bürgerschaft wird heute über den rot-grünen Antrag abstimmen.

Dazu Zohra Mojadeddi, Sprecherin für Mittelstand, Handwerk, Wirtschaftsförderung und Cluster der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Viele Kleinunternehmer*innen und Solo-Selbständige können aufgrund bürokratischer Hürden von den bisherigen Corona-Hilfen wie der Überbrückungshilfe II und III, der November- und Dezemberhilfen sowie der Neustarthilfe nicht profitieren und sind deshalb mit existenzbedrohenden finanziellen Engpässen konfrontiert. Hamburg hat sich mehrfach im Rahmen der Bundeshilfen für eine bundeseinheitliche Einführung eines Unternehmerlohns für Kleinunternehmer*innen und Solo-Selbständige eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun. Um den Betroffenen jedoch möglichst effizient, schnell und unbürokratisch zu helfen, wollen wir nun einen Härtefallfonds aufsetzen. Bei existenzbedrohender Notlage sollen auf Basis einer einzelfallorientierten Härtefallprüfung auch Kleinunternehmer*innen und Solo-Selbständige die dringend notwendigen Hilfen erhalten.“

Dazu Hansjörg Schmidt, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir haben in Hamburg zahlreiche Hilfen für die Wirtschaft auf den Weg gebracht. Dennoch zeigt die Praxis, dass es Einzelfälle gibt, in denen Solo-Selbstständige nicht die Voraussetzungen der bisherigen Hilfspakete erfüllen. Es besteht die Gefahr, dass Menschen durch das Raster fallen. Auf Bundesebene hat sich der Senat bereits mehrfach für eine Verbesserung der Situation von Solo-Selbständigen stark gemacht und eine bundeseinheitliche Einführung eines Unternehmerlohns im Kontext von Bundeshilfen angestoßen. Als rot-grüne Regierungskoalition wollen wir mit unserem Antrag schnellstmöglich weitere Verbesserungen erreichen: Im Zuge eines neu aufzulegenden Härtefallfonds sollen die Hamburger Solo-Selbstständigen im Fall des Härtefalls direkt Mittel beantragen können. Wir wollen unbürokratisch helfen.“

Hintergrund

Für die „Hamburger Corona Soforthilfe“ (HCS), das Soforthilfeprogramm des Senats für Solo-Selbstständige sowie kleine und mittlere Betriebe mit bis zu 250 Mitarbeitenden, haben zahlreiche Selbstständige Anträge stellen können. Rund 10.600 Solo-Selbstständigen wurden je 2.500 Euro ausgezahlt, das sind in Summe rund 26,5 Millionen Euro. Das Programm lief bis zum 31. Mai 2020. Darüber hinaus konnten in der Folge bis zum 31. Dezember 2020, Solo-Selbstständige aus dem Bereich der Kultur und Kreativwirtschaft, die Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sind oder die Bedingungen für eine Mitgliedschaft erfüllen, eine Neustartprämie in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Hier wurden über 7.000 Anträge bewilligt und über 14 Millionen Euro ausgezahlt. Auch die November- und Dezemberhilfen konnten von Selbstständigen in Anspruch genommen werden. Seit Anfang 2021 gibt es auf Bundesebene die „Neustarthilfe für Soloselbständige“, die in die Überbrückungshilfe III integriert ist und die bis Mitte 2021 laufen wird. Damit soll der besonderen Situation von Solo-Selbständigen Rechnung getragen werden. In dem neu aufzulegenden Härtefallfonds, der aktuell in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern ist, sind unter anderem weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Solo-Selbstständige vorgesehen.

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