Soziale Erhaltungsverordnungen sind ein zentrales Instrument, um bezahlbaren Wohnraum in Hamburg zu schützen und Verdrängung in Quartieren entgegenzuwirken. Mit einem gemeinsamen Antrag setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen dafür ein, die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen diese Schutzregelungen zu verschärfen. Ziel ist es, auf Bundesebene deutlich höhere Bußgelder für ungenehmigte Luxussanierungen zu erwirken. Über den rot-grünen Antrag berät die Hamburgische Bürgerschaft am 1. Juli.
Dazu Leon Alam, Sprecher für Bauen, Mieten und Wohnen der Grünen Fraktion Hamburg: „Hamburg hat gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft im Rahmen des Bündnisses für das Wohnen einen verlässlichen Rahmen für die Wohnungspolitik geschaffen. Dazu gehört auch, dass vereinbarte Regeln eingehalten werden. In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gelten klare Vorgaben für Sanierungsmaßnahmen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Damit schützen wir in 16 Gebieten rund 320.000 Hamburger*innen davor, ihre vertraute Wohnumgebung durch Verdrängung zu verlieren. Wer durch nicht genehmigte Maßnahmen, sogenannte Luxussanierungen, bezahlbaren Wohnraum gefährdet oder Menschen aus ihren Wohnungen drängt, muss wissen, dass das nicht akzeptiert wird und Konsequenzen nach sich zieht. Die bestehenden Sanktionen müssen deshalb überprüft und gegebenenfalls deutlich verschärft werden. Dafür sind auch auf Bundesebene wesentliche Anpassungen beim Bußgeldrahmen notwendig. Hamburg braucht eine Wohnungswirtschaft, die soziale Verantwortung übernimmt und sich an gemeinsame Regeln hält.“
Dazu Martina Koeppen, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Wer bewusst gegen die Regeln des Milieuschutzes verstößt und Wohnungen ohne Genehmigung luxussaniert, darf daraus keinen wirtschaftlichen Vorteil ziehen. Genau das droht, wenn die bestehenden Bußgelder nicht mehr die notwendige abschreckende Wirkung entfalten. Soziale Erhaltungsverordnungen schützen die Zusammensetzung unserer Quartiere und helfen dabei, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Wir haben dieses Instrument in den vergangenen Jahren konsequent ausgebaut: Soziale Erhaltungsverordnungen gelten derzeit in 16 Hamburger Quartieren. Wenn einzelne Eigentümer:innen diese Regeln missachten, schadet das nicht nur den betroffenen Mieter:innen, sondern auch dem sozialen Zusammenhalt in unseren Stadtteilen. Deshalb wollen wir, dass Verstöße wirksamer sanktioniert werden können. Bußgelder müssen so ausgestaltet sein, dass sie abschrecken und nicht als kalkulierbares Geschäftsrisiko betrachtet werden. Dafür braucht es entweder deutlich höhere Bußgelder im Baugesetzbuch oder die Möglichkeit für die Länder, die Bußgeldhöhen selbst festzulegen. Der Bund ist gefordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.“
Hintergrund:
In Hamburg gelten Soziale Erhaltungsverordnungen derzeit in 16 Gebieten, in denen rund 320.000 Menschen leben. Bauliche Maßnahmen, die zu Verdrängungseffekten führen können, unterliegen dort besonderen Genehmigungspflichten. Verstöße gegen diese Vorgaben können bislang mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Dieser Bußgeldrahmen ist angesichts der Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt vielfach nicht mehr ausreichend, um eine abschreckende Wirkung zu entfalten.


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