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Kein Platz für Verfassungsfeinde – Rot-Grün schafft Regelanfrage für den öffentlichen Dienst

Die Regierungskoalition von SPD und Grünen will den öffentlichen Dienst in Hamburg besser vor verfassungsfeindlichen Einflüssen schützen. Mit einer gesetzlichen Regelanfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz sollen Dienststellen künftig Erkenntnisse zur Verfassungstreue von Bewerbenden in rechtssicherer Form in ihre Personalentscheidungen einbeziehen können. Ein ergänzender Änderungsantrag der Regierungsfraktionen erhöht die Auskunftspflicht. Über den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag berät die Hamburgische Bürgerschaft am 17. Juni.

Dazu Sina Imhof, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Wir leben in Zeiten, in denen die Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung immer größeren Zulauf bekommen und extremistische Bestrebungen zunehmen. Vor diesem Hintergrund müssen wir unseren Staat vor Verfassungsfeinden schützen und dafür sorgen, dass mögliche Gefahren vor der Einstellung ausgeschlossen werden können. Wir haben deshalb den Senat ersucht, ein Gesetz auszuarbeiten, dass eine Regelanfrage am Ende des Bewerbungsverfahrens ermöglicht und sind zugleich mit allen beteiligten Institutionen und der Zivilgesellschaft in einen konstruktiven Dialog getreten. Es geht bei der Regelanfrage, die wir in der kommenden Bürgerschaftssitzung beraten, ausschließlich um Menschen, die unseren Staat von innen zerstören wollen, mit verfassungsfeindlichem Gedankengut und menschenverachtender Ideologie. Dabei ist mir wichtig zu betonen: Die Entscheidung über eine Einstellung trifft weiterhin ausschließlich die Dienststelle. Die rechtlichen Beschränkungen, nach denen der Verfassungsschutz Informationen erhebt, speichert und verarbeitet, sind in Folge der Verschärfungen der letzten Jahrzehnte strikt geregelt. Es handelt sich um eine Praxis, die sich seit vielen Jahren beispielsweise bei Einstellungen im Polizeidienst bewährt hat und die von verschiedenen Sachverständigen in den Anhörungen im Verfassungsausschuss als geeignet und verhältnismäßig beurteilt wurde. Wir wollen mit diesem Gesamtpaket einen wichtigen Schritt für den Schutz unserer Institutionen in Zeiten zunehmender Bedrohungen gehen. Hamburg sorgt dafür, dass Verfassungsfeinde keinen Zugang zu wichtigen staatlichen Schaltstellen haben und kommt damit seiner Verantwortung für die Demokratie weiter nach.“

Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Wir müssen seit einigen Jahren erleben, dass Rechtsextremisten, Islamisten und andere Verfassungsfeinde immer wieder versuchen, staatliche Institutionen zu unterwandern. Der demokratische Rechtsstaat muss sich gegen solche Unterwanderungsversuche schützen können. Wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv bekämpft, darf nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt werden. Wenn der Verfassungsschutz über relevante Erkenntnisse verfügt, müssen diese bei Personalentscheidungen berücksichtigt werden können. Es wäre nicht vermittelbar, auf solche Informationen bewusst zu verzichten und ihren Einsatz dem Zufall zu überlassen. Wichtig ist: Die Entscheidung darüber, ob übermittelte Informationen einer Einstellung entgegenstehen, trifft immer die Dienststelle, nicht der Verfassungsschutz. Liegen Informationen vor, haben Bewerbende ein umfangreiches Auskunftsrecht und müssen vor einer Ablehnung angehört werden. Es geht bei alldem ausdrücklich nicht um politische Meinungen und demokratisches oder gesellschaftliches Engagement. Die Regelanfrage richtet sich ausschließlich gegen Personen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv bekämpfen. Diese Hürde ist bewusst sehr hoch angesetzt, denn die Regelanfrage ist ein modernes Instrument der Sicherheitsarchitektur.“

Hintergrund:
Der Gesetzentwurf des Senats sieht vor, vor Einstellungen, Verbeamtungen, Entfristungen sowie bei Wechseln in besonders schützenswerte Bereiche Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz zur Verfassungstreue einer Person einzubeziehen. Erfasst werden Beamt*innen, Tarifbeschäftigte sowie Richter*innen. Vorgesehen sind zudem Anhörungsrechte für Betroffene sowie klare Vorgaben zur Datenverarbeitung und Datenlöschung. Der Änderungsantrag von SPD und Grünen präzisiert das Verfahren nach den Ergebnissen der Expert*innenanhörung. Insbesondere wird klargestellt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz relevante Erkenntnisse übermittelt, die Entscheidung über eine Personalmaßnahme jedoch ausschließlich bei den zuständigen Dienststellen verbleibt. Zudem wird eine Evaluation des Gesetzes drei Jahre nach Inkrafttreten festgeschrieben.

Den Antrag zur Pressemitteilung finden Sie hier. 

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