Jurastudierende, die ihr Studium besonders zügig absolvieren, haben für die Pflichtfachprüfung am Ende des Studiums die Möglichkeit auf einen sogenannten Freiversuch. Die Fraktionen von SPD und Grünen setzen sich deswegen in der heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft mit einem gemeinsamen Antrag dafür ein, dass für die Anmeldefrist von künftigen Freiversuchen das Sommersemester 2020 nicht berücksichtigt wird. Die Fraktionen tragen damit den mit der Corona-Pandemie verbundenen Erschwernissen und Einschränkungen für die Studierenden Rechnung.
Dazu Lena Zagst, Abgeordnete der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Wir stellen heute sicher, dass den Jurastudierenden durch die notwendigen Einschränkungen im Lehr- und Lernbetrieb wegen der Corona-Pandemie kein Nachteil bei der Inanspruchnahme des Freiversuchs entsteht. Aus eigener Erfahrung weiß ich: Schon unter idealen Lernbedingungen bedeuten ein juristisches Studium und Staatsexamen viel Druck und verlangen allen Studierenden viel Fleiß und Disziplin ab. Der Freiversuch nimmt einen Teil dieser Last, indem die Möglichkeit eröffnet wird, das Examen zu wiederholen, falls das Ergebnis anders ausfällt als gewünscht. Der Freiversuch belohnt also diejenigen, die besonders zügig und engagiert studieren. Gerade diese Studierenden dürfen durch die Folgen der Pandemie, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, nicht benachteiligt werden. Daher freue ich mich sehr, dass wir dieses Gesetz heute auf den Weg bringen.“
Dazu Sarah Timmann, Abgeordnete der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit dem heute verabschiedeten Antrag schließen wir eine wichtige Lücke. Die Corona-Pandemie ist ein Stresstest für alle, die sich sehr zielstrebig auf die wichtige Pflichtfachprüfung am Ende des Studiums vorbereiten, weil der Veranstaltungs- und Lernbetrieb nicht wie gewohnt stattfinden kann. Mit der Gesetzesänderung stellen wir nun sicher, dass sich dieses Sommersemester nicht zum Nachteil der Studierenden auswirkt. Als Jurastudentin weiß ich, dass damit allen betroffenen Studierenden ein großer Stein vom Herzen fällt. Mit unserem Antrag schaffen wir klare Verhältnisse.“
Dazu Urs Tabbert, Justizexperte der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Das Jurastudium setzt viel Disziplin voraus, deshalb gibt es hier mit dem Freiversuch einen besonderen Mechanismus, der schnelles Studieren belohnt. Die Corona-Pandemie hat alle Lebensbereiche erfasst und damit natürlich auch den Lernalltag der Jurastudierenden eingeschränkt. Vor allem die Studierenden, die den Freiversuch in Anspruch nehmen wollen, fragen sich jetzt, ob dieses Ziel nach den starken Einschränkungen in diesem Sommersemester überhaupt noch zu erreichen ist. Diesen Studierenden wollen wir das klare Signal senden, dass wir auch weiterhin alles tun werden, um faire Prüfungsbedingungen zu garantieren. Mit dem rot-grünen Antrag schaffen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür, dass das laufende Semester bei der Anmeldefrist für den Freiversuch nicht mitgezählt wird. Damit sind wir auf einer Linie mit Bayern, Hessen und Thüringen, die die Notwendigkeit ebenfalls erkannt haben und jetzt handeln.“
Hintergrund:
Einen sogenannten Freiversuch hat, wer nach ununterbrochenem Studium der Rechtswissenschaft spätestens einen Monat vor Ende des achten Semesters oder einen Monat vor Ende des zwölften Trimesters die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beantragt. Wird diese Prüfung nicht bestanden, gilt sie als nicht unternommen. Dies hat zur Folge, dass die staatliche Pflichtfachprüfung noch insgesamt zwei und nicht nur ein weiteres Mal angetreten werden kann. Darüber hinaus besteht beim Freiversuch die Möglichkeit der Notenverbesserung. Besteht ein Studierender die staatliche Pflichtfachprüfung mit einer ihn nicht zufriedenstellenden Note, kann er auf Antrag die gesamte Prüfung wiederholen. Es gilt dann das bessere Prüfungsergebnis.


Neuste Artikel
Wirtschaft
Grünes Positionspapier zur 14. Nationalen Maritimen Konferenz: Deutsche Seehäfen stärken – Verantwortung gemeinsam wahrnehmen
Die Seehäfen in Deutschland sind von zentraler Bedeutung für Wirtschaft, Logistik, Energieversorgung und Sicherheit. Sie stehen jedoch vor großen Herausforderungen: Überalterte Infrastruktur trifft auf neue Anforderungen durch Klimaschutz, Digitalisierung und geopolitische Veränderungen. Der daraus resultierende Investitionsbedarf ist erheblich und kann nicht allein von den Küstenländern getragen werden. Mit der Nationalen Hafenstrategie hat der Bund den…
Tourismus
Neue Perspektiven für den Fischmarkt – Rot-Grün bringt Weiterentwicklung der Elbmeile auf den Weg
Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen die Zukunftsperspektiven für die Elbmeile und den traditionsreichen Fischmarkt gezielt weiterentwickeln. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, neue Zielgruppen zu erschließen und die wirtschaftliche Grundlage des Marktes langfristig zu sichern. Dazu soll ein abgestimmtes Handlungskonzept erarbeitet werden, das kurzfristige Verbesserungen mit einer mittel- und langfristigen Entwicklungsperspektive verbindet….
Digitalisierung
Digitale Souveränität – Rot-Grün schafft Grundlage für nachhaltigen Ausbau von Rechenzentren
Rechenzentren sind das Herzstück der digitalen Infrastruktur. Ihr Ausbau verbraucht jedoch viel Fläche, Wasser, Elektronik und Energie. SPD und Grüne setzen bei der Entwicklung Hamburgs zu einem leistungsstarken Standort für Rechenzentren daher auf eine strategische Planung und einen nachhaltigen Ausbau im Einklang mit den Hamburger Klimaschutzzielen. Über den Zusatzantrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer…
Ähnliche Artikel
Justiz
Bei häuslicher Gewalt – Einfacherer Ausstieg aus dem gemeinsamen Mietvertrag
Der gemeinsame Mietvertrag bedeutet für Betroffene von häuslicher Gewalt zusätzliches Leid: Sie bleiben häufig auch nach dem Auszug abhängig von ihren gewalttätigen Partnern und müssen langwierige Gerichtsverfahren durchstehen. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich deshalb für einen einfacheren Ausstieg aus gemeinsamen Mietverträgen in Fällen häuslicher Gewalt ein. Betroffenen wird so ein klarer Neuanfang…
Justiz
Investieren in ein starkes Hamburg von morgen – Rot-Grün stärkt Justiz, Verbraucher- und Tierschutz
Im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/26 setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen für die nachhaltige Stärkung des Hamburger Rechtsstaats, des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes ein. Der kostenlose Examens-Crashkurs für angehende Jurist*innen wird fortgeführt und die Digitalisierung der Verbraucherzentrale Hamburg weiter ausgebaut. Darüber hinaus werden zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 2,5 Millionen Euro für…
Justiz
28 neue Stellen für die Staatsanwaltschaften – Zagst: „Eine starke Justiz ist elementar für das Vertrauen in unseren Rechtsstaat“
In den kommenden beiden Jahren werden bei den Hamburger Staatsanwaltschaften 28 neue unbefristete Stellen geschaffen. Dieser Personalausbau sorgt vor allem dort für Entlastung, wo es zuletzt zu deutlich mehr Verfahren kam, etwa bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität, Drogendelikten und Kinderpornografie. Durch eine gut aufgestellte Justiz und effektive Strafverfolgung wird das Vertrauen in den…