Kitas

Kitabetrieb während des Lockdowns: „Gutes Gleichgewicht zwischen Unterstützung und Verantwortung tragen“

Der rot-grüne Senat hat entschieden, dass die Kindertagesbetreuung in Hamburg während des bevorstehenden Lockdowns weiterhin im Regelbetrieb fortgeführt wird. Eltern können eine Betreuung ihrer Kinder somit in Anspruch nehmen. Gleichzeitig werden Eltern, die eine Betreuung Zuhause organisieren können, gebeten, dies bis zum 10. Januar 2021 zu tun, um Kontakte zu reduzieren und das Infektionsgeschehen zu minimieren. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion sieht in diesem Verfahren einen guten Weg, um Eltern – dort wo nötig – zu unterstützen, sie aber gleichermaßen in die Verantwortung zu nehmen.

Dazu Britta Herrmann, Sprecherin für Kinder, Jugend und Familie der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Wir alle wissen, dass diese Situation eine besondere und auch belastende Herausforderung für Eltern, vor allem berufstätige und alleinerziehende, darstellt. Für Kinder ist Stabilität durch soziale Kontakte und Förderung im Kontext von Tagesbetreuung enorm wichtig. Die aktuelle Umsetzung der Beschlüsse in Hamburg richtet den Fokus diesmal, anders als im ersten Lockdown, genau darauf. Ein besonderes Augenmerk muss dabei darauf gerichtet werden, die Interessen und den Schutz aller Beteiligten ausreichend zu berücksichtigen. Kita-Angestellte sind oft selbst Eltern und tragen damit auch private Verantwortung. Unternehmen sind gefordert, berufstätige Eltern in besonderer Weise zu unterstützen, damit sie den Anforderungen dieser Regelungen gerecht werden können. In diesem Zusammenhang ist es dringend notwendig, dass die Bundesregierung klare und schnelle Ansagen macht, wie Eltern bezahlten Urlaub in Anspruch nehmen können, um ihre Kinder Zuhause zu betreuen – und zwar unabhängig davon, ob die Kita eine Notbetreuung anbietet oder nicht. Alle haben füreinander Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam dafür zu sorgen, einander zu schützen. Gleiches gilt für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie für die vielen sozialräumlichen Angebote, die weiterhin unter besonderer Berücksichtigung der Hygieneauflagen stattfinden werden.“

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