Hamburgs Justizgebäude werden in punkto Sicherheit deutlich verstärkt. Ein entsprechendes Konzept, das der Senat kürzlich vorgelegt hat und mit dem sich heute die Bürgerschaft befasst, sieht unter anderem bauliche Maßnahmen in den Eingangsbereichen, intensivere Einlasskontrollen, Personalverstärkung und besseren Schutz der Diensträumlichkeiten der Justizmitarbeiter vor. Auf Initiative der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen hatte die Bürgerschaft für den Haushalt 2017/18 dafür bereits 1,4 Millionen Euro aus Mitteln des Sanierungsfonds bereitgestellt.
Dazu Carola Timm, justizpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion:
„Wir investieren 1,4 Millionen in Baumaßnahmen für die Sicherheit der Gerichte, also stärkere Einlasskontrollen, moderne Sicherheitstechnik und außerdem mehr Sicherheitspersonal. Dieses Konzept ist überzeugend, weil es alle Gerichte betrifft und aus vielfältigen Maßnahmen besteht. Sicherheit im Gerichtssaal ist wesentlich für das Funktionieren des Rechtsstaates. Prozessbeteiligte und Angestellte der Gerichte müssen sich angstfrei bewegen können. Nur so können sie sich darauf konzentrieren, ihre Rechte wahrzunehmen. Das gilt nicht nur in der Strafjustiz, sondern in allen Justizbereichen. Gerade auch in Familienrechtsstreitigkeiten können die Emotionen hoch kochen, vor allem bei Sorgerechtstreitigkeiten. Deshalb ist es gut und notwendig, auch und gerade die Amtsgerichte, also die Gerichte in den Bezirken vor Ort, sicherer zu machen.“
Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion:
„Die Rechtspflege und die Qualität der Rechtsprechung leben davon, dass die Justizgebäude angstfrei und vertrauensvoll betreten werden können. Das hat oberste Priorität für uns. Das jetzt vorliegende Konzept setzt auf einen guten Mix aus moderner Sicherheitstechnik, Intensivierung von Einlasskontrollen und Einsatz von mehr Sicherheitspersonal, dort, wo es notwendig ist. Damit sorgen wir für mehr Sicherheit in den Justizgebäuden unserer Stadt und stärken gleichzeitig auch das Vertrauen in eine funktionierende Rechtspflege.“


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