Corona

Neustartfonds für Einzelhandel: „City und Quartierszentren neu beleben und zukunftsfähig machen“

Der Hamburger „Neustartfonds City und Zentren“ geht mit zunächst 1,1 Millionen Euro aus Corona-Mitteln des Haushalts an den Start. Dies hat der rot-grüne Senat heute bekannt gegeben. Mit diesem Fonds sollen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bei grundsätzlich wirtschaftlich gesunden Unternehmen des Einzelhandels in den Quartieren abgemildert und neue Perspektiven in der City und den Quartieren geschaffen werden. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion sieht darin eine große Chance, aus der Krise heraus die Zukunft der Innenstadt sowie der Quartiere zu gestalten und zu sichern.

Dazu Zohra Mojadeddi, Sprecherin für Mittelstand, Handwerk, Wirtschaftsförderung und Cluster der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die strukturelle Transformation im Handel schreitet unweigerlich voran und wird durch den Corona bedingten Lockdown noch beschleunigt. Wir wollen und müssen die Innenstädte und die Zentren mit kreativen und maßgeschneiderten Lösungen neu beleben und für die Zeit nach dem Lockdown nicht nur resilient, sondern auch zukunftsfähig machen.

Der vorrauschauend konzipierte ‚Neustartfonds City und Zentren‘ steht bereit, um den notwendigen Trend im Handel proaktiv zu begleiten und den Händler*innen vor Ort in diesen schwierigen Zeiten tatkräftig unter die Arme zu greifen. Damit wird perspektivisch die Grundlage für eine attraktive Innenstadt sowie für abwechslungsreiche und qualitativ hochwertige Quartiere geschaffen. Mit diesen Impulsen bieten wir nicht nur der Krise die Stirn, sondern gestalten Hamburgs Zukunft.“

Hintergrund:

Ziel des Hamburger „Neustartfonds City und Zentren“ ist es, attraktivitätssteigernde Events oder Aktivitäten sowohl in der City als auch in den Stadtteilen für den Neustart nach dem Lockdown zu fördern und damit einen wichtigen Beitrag zu leisten, damit die Quartiere eigenständig auf einen gesunden wirtschaftlichen Wachstumspfad zurückfinden. Unterstützt werden verkaufsfördernde Events oder andere geeignete Aktivitäten von Interessengemeinschaften in den Jahren 2021/2022, wie zum Beispiel saisonale Sonderaktionen, Pflanzaktionen, Flohmärkte, Laternenlaufen, Weihnachtsbeleuchtung sowie die Professionalisierung der Internetauftritte bei den Interessengemeinschaften.

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