SPD und Grüne setzen sich für eine Verbesserung des Beschwerdemanagements in Hamburger Krankenhäusern ein. In einem aktuellen Antrag, über den die Bürgerschaft am 18. August abstimmt, fordern die Regierungsfraktionen eine das Hamburgische Krankenhausgesetz ergänzende Verordnung zu erlassen. Mit dieser sollen Krankenhäuser unter anderem dazu verpflichtet werden, im Rahmen des Beschwerdemanagements Akteneinsicht unter Wahrung des Datenschutzes zu ermöglichen, die niedrigschwellige Erreichbarkeit der Angebote zu sichern und diese mehrsprachig anzubieten. Außerdem soll das Beschwerdemanagement künftig auch für An- und Zugehörige geöffnet werden, um Patientinnen und Patienten, die sich nicht selbst beschweren können, eine Stimme zu geben.
Dazu Linus Jünemann, Sprecher für Pflege und Gesundheitsförderung der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Ein funktionierendes Beschwerdemanagement ist die Basis für eine gute Qualitätssicherung. Mit unserem Antrag wollen wir Patientenbeschwerdestellen an Hamburger Krankenhäusern schaffen, die barrierefrei und niedrigschwellig erreichbar sind. Wir wollen darüber hinaus sicherstellen, dass die in den Beschwerdestellen Beschäftigten über eine hohe Diversitätssensibilität, interkulturelle Kompetenz und gegebenenfalls Mehrsprachigkeit verfügen. Damit wollen wir sicherstellen, dass Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer Herkunft diskriminiert werden, entsprechend umsichtig und kompetent in den jeweiligen Beschwerdestellen behandelt werden.“
Dazu Sabine Jansen, Gesundheitsexpertin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Es ist wichtig, dass sich Patientinnen und Patienten auf ein gutes Beschwerdemanagement verlassen können und dieses bei Bedarf auch in Anspruch nehmen. Nur so lässt sich die Patientenorientierung im Krankenhaus langfristig verbessern und absichern. Daher wollen wir die Bestimmungen des Hamburgischen Krankenhausgesetzes nun erweitern und konkretisieren. Die Abgabe von Beschwerden muss ohne Hürden möglich sein – dies gilt insbesondere auch mit Blick auf kulturelle oder sprachliche Barrieren. Auch Fürsprecher von Patientinnen oder Patienten sollen künftig die Möglichkeit erhalten eine Beschwerde abzugeben, wenn die behandelte Person hierzu nicht in der Lage ist. Mit unserem Antrag erfüllen wir ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, professionalisieren das Beschwerdemanagement weiter und richten es konsequent an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten aus. Die Wirksamkeit der Verordnung werden wir nach einem angemessenen Zeitraum mit einem Bericht an die Bürgerschaft überprüfen.“


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