Gesundheit

Pflegepersonalstärkungsgesetz im Bundestag: Mehr Personal in der Pflege, Blick auf Qualität schärfen!

Der Bundestag hat heute das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) verabschiedet. Eine Neuregelung im Gesetz beendet den Anreiz, bei der Pflege im Krankenhaus zu sparen. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, kritisiert aber, dass das neue Finanzierungsinstrument zwar die Tür für mehr Pflegekräfte öffnet, aber die Qualität der Pflege nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem verzichtet das Gesetz auf die aus Grüner Sicht nötige Evaluation der umfassenden Systemveränderungen zur Honorierung der Pflege in den Krankenhäusern.

Dazu Christiane Blömeke, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Zukünftig wird jede zusätzliche Pflegekraft von den Krankenkassen voll refinanziert. Weniger Pflege wird für die Krankenhäuser keine finanziellen Gewinne mehr erbringen. Endlich ist das Problem bei der Wurzel gepackt! Aber die neue Finanzierung der Pflege führt nur dann zu mehr Pflegekräften in den Krankenhäusern, wenn ausreichend Personal zu finden ist. Deshalb müssen wir all unsere Energie jetzt darauf verwenden, mehr Ausbildung in der Pflege zu schaffen. Wichtig ist uns aber auch, dass die Qualität der Pflege nicht auf der Strecke bleibt. Kritisch sehe ich, dass diese gesetzliche Umstellung der Finanzierung keinen Fokus auf den Erhalt oder die Aufwertung von Pflegequalität setzt. Ein Mehr an Geld für Pflegepersonal führt nicht automatisch zu besserer Pflege. Das Gesetz benötigt auf jeden Fall eine Evaluation der Systemveränderung – auch um zu sehen, ob die Personaluntergrenzen der richtige Weg sind, die Pflege in den Krankenhäusern besser aufzustellen. Leider verzichtet die Bundesregierung in ihrem Gesetzesentwurf jedoch auf eine Evaluation.“

Hintergrund:

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) wird geregelt, dass ab 2019 jede zusätzliche und jede aufgestockte Stelle für Pflegekräfte im Krankenhaus voll refinanziert wird. Für die zusätzlichen Mittel gilt anders als bisher keine Obergrenze und der Eigenanteil der Krankenhäuser von zehn Prozent entfällt. Auf der Grundlage eines Konzepts des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus sind die Pflegepersonalkosten der Patientenversorgung aus dem Vergütungssystem der Fallpauschalen auszugliedern. Erstmals im Jahr 2020 ist ein Pflegebudget für die Krankenhäuser allein auf Grundlage des tatsächlich vorhandenen Pflegepersonals festzulegen. Dieses ist jährlich anzupassen. Qualitätskriterien, Bedarfsermittlung oder die Leistungsmenge spielen bei dem Budget keine Rolle.

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