Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen haben eine Bewertung zu den Ergebnissen des Abschlussberichts im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Cum-Ex“ abgegeben. Demnach ist nach eingehender Prüfung zehntausender Seiten Akten und nach Aussage zahlreicher Zeug*innen auch im Falle der HSH Nordbank keinerlei politische Einflussnahme auf Steuerverfahren festzustellen. Vielmehr war die Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte der HSH ab 2012 durch eine Wirtschaftskanzlei konsequent und umfangreich.
Dazu Farid Müller, Obmann der Grünen Fraktion Hamburg im PUA „Cum-Ex“: „Während der intensiven Ermittlungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ‚Cum-Ex‘ mit Fokus auf die Fälle Warburg und HSH Nordbank in den vergangenen vier Jahren stand für uns stets eine sachorientierte, umfassende Aufklärung im Vordergrund. Auch wenn nicht alle Fragen abschließend beantwortet werden konnten, ließ sich der ursprüngliche Vorwurf einer politischen Einflussnahme auf Basis der herangezogenen Akten und Aussagen nicht belegen. Im Fall HSH Nordbank sagten zudem alle befragten Zeug*innen aus, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft eigenständig entschied. Allerdings wurden die Gründe, warum weder strafrechtliche Ermittlungen noch Bußgeldverfahren gegen die Bank eingeleitet wurden, unterschiedlich bewertet. Eine zentrale Erkenntnis aus den Fällen Warburg und HSH Nordbank ist die Notwendigkeit, die Finanzverwaltung bei der Verfolgung von Finanzkriminalität effektiv zu stärken. Hier konnte Hamburg in den letzten Jahren bereits große Fortschritte erzielen: mit mehr und besser ausgestatten Stellen in der Finanzverwaltung sowie mehr Möglichkeiten, im Kampf gegen Steuerhinterziehung auf externe Beratung zurückzugreifen. Die Arbeit des Ausschusses hat uns die Notwendigkeit dieser Maßnahmen vor Augen geführt. Hamburg ist für Fälle schweren Steuerbetrugs wie ‚Cum-Ex‘ jetzt und in Zukunft besser aufgestellt als zuvor.“
Dazu Milan Pein, Obmann der SPD-Fraktion Hamburg im PUA „Cum-Ex“: „Mühsam zusammengekittete ‚Indizienketten‘ statt Beweise, persönliche Diffamierung statt fairer Umgang, Polittheater statt verantwortungsvolle Aufklärung: Das ist die Bilanz von CDU und Linken in vier Jahren PUA. Hunderte Stunden intensiver Ausschussarbeit sowie zehntausende Seiten Akten und Beweismittel haben nichts zutage gebracht, das den Vorwurf der politischen Einflussnahme gerechtfertigt hätte – weder im Falle Warburg noch bei der HSH. In beiden Fällen haben alle dazu befragten Zeug:innen erklärt, keine Einflussnahme auf die Entscheidungen der Finanzverwaltung erlebt oder auch nur Kenntnis davon zu haben. Im Falle Warburg gilt unverändert das Ergebnis des Zwischenberichts aus dem letzten Jahr. Interessanter sind die Ergebnisse zur HSH Nordbank, die unter Aufsicht von CDU-Senaten Cum-Ex-Geschäfte in großem Umfang getätigt hat. Vor dem Ausschuss erklärten die ehemaligen CDU-Größen von Beust, Peiner und Ahlhaus, nichts von den Geschäften gewusst zu haben. Die Frage, wie eine Landesbank unter der Aufsicht von gelernten Wirtschaftsprüfern unbemerkt illegale Cum-Ex-Geschäfte in großer Höhe machen konnte, bleibt offen. Klar ist dagegen, dass die Bank selbst ihre Geschäfte ab 2012 konsequent hat aufarbeiten lassen und die zu Unrecht erhaltenen Gelder nebst Zinsen an die Stadt zurückgeführt hat. Mit dem auch von Experten gelobten Saturn-Bericht hat die einzige derart frühzeitige und externe Aufarbeitung einer deutschen Landesbank stattgefunden. Er wurde damals der Staatsanwaltschaft, der Finanzaufsicht und dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages zugeleitet. Kurz gesagt: Unter den CDU-Senaten haben die illegalen Cum-Ex-Geschäfte der HSH stattgefunden, unter SPD-Senaten wurden diese aufgeklärt. Die weitere Aufarbeitung der Cum-Ex- und auch der Cum-Cum-Fälle in Deutschland werden Politik, Behörden und Justiz noch viele Jahre beschäftigen. Der Zwischen- und der Abschlussbericht im PUA können dazu dienen, illegale Steuergeschäfte in Zukunft möglichst effektiv zu bekämpfen. Dazu haben wir auf Grundlage der Ergebnisse im PUA bereits eine Einstellungsoffensive in der Finanzverwaltung, eine Task Force sowie Mittel für externe Beratung der Finanzbehörden auf den Weg gebracht.“
Hintergrund
Betroffene erhalten die Gelegenheit, zu den sie betreffenden Ausführungen im Entwurf des Abschlussberichtes innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Der wesentliche Inhalt der Stellungnahme ist gemäß Hamburgischem Untersuchungsausschussgesetz im Bericht wiederzugeben. Zudem hat jede Fraktion das Recht, ihre von der Mehrheitsmeinung abweichende Auffassung in einem eigenen Minderheitsbericht darzulegen, der dem Ausschussbericht angefügt wird.
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