Aktuell sieht die Erbschaftssteuer zahlreiche Ausnahmen für große Vermögen, Betriebsvermögen und Immobilien vor. In einem gemeinsamen Zusatzantrag legen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen nun Reformvorschläge für die Erbschaftssteuer im Bund vor (siehe Anlage). Zentrale Eckpunkte sind ein konsequenter Abbau von Privilegien für hohe Vermögen, ein Lebensfreibetrag für Alle und großzügige Stundungsregelungen für Betriebsvermögen, um Firmenpleiten zu verhindern. Mit den Reformvorschlägen stellt sich Rot-Grün in Hamburg klar gegen einen Vorstoß des Freistaats Bayern, der wichtige Einnahmen aus der Erbschaftssteuer gefährden könnte. Über den Zusatzantrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer kommenden Sitzung am 21. Juni.
Dazu Dennis Paustian-Döscher, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen Fraktion Hamburg: „Mit unserem Vorstoß machen wir uns für eine gerechte Erbschaftssteuer stark und bringen sie zugleich vor dem Wahlkampfgetöse in bayrischen Bierzelten in Sicherheit. Die Idee der bayerischen Staatsregierung, wonach jedes Bundesland sein eigenes Erbschaftssteuersystem schaffen könnte, ist ebenso absurd wie die Forderung nach einer kompletten Abschaffung der Erbschaftssteuer. Hamburg geht mit Rot-Grün einen anderen Weg: Die Erbschaftssteuer muss einfacher und zugleich gerechter werden. Deshalb machen wir uns dafür stark, Steuerprivilegien konsequent abzubauen, ohne den Mittelstand aus den Augen zu verlieren. Außerdem wollen wir einzelne Regelungen wie die Haltefristen bei selbstgenutzten Immobilien den Lebensrealitäten anpassen. Dabei leitet uns der Grundgedanke der Leistungsgerechtigkeit: Es ist zutiefst ungerecht, wenn die Erben eines Bäckereibetriebs Steuern zahlen müssen, die Erben eines Milliardenvermögens diese Steuer aber komplett erlassen bekommen. Über den finanziellen Erfolg im Leben sollte nicht das Elternhaus, sondern die eigenen Fähigkeiten entscheiden. Mit den bestehenden Ungerechtigkeiten im Steuerrecht muss daher endlich Schluss sein.“
Dazu Milan Pein, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Die Erbschaftssteuer muss gerechter werden. Zu einer sozial gerechten Gesellschaft gehört, dass alle Bürger:innen – unabhängig vom Elternhaus – die gleichen Chancen haben. Insbesondere die in der Steuer formulierten Ausnahmetatbestände schaffen Steuerprivilegien vorwiegend für außerordentlich Wohlhabende. Das wollen wir ändern und setzen uns daher für eine Reform der Erbschaftssteuer ein. Zugleich darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuer einen wichtigen Einnahmebestandteil unserer Stadt darstellt, auf den nicht verzichtet werden kann. Klar ist: Die derzeitigen Vorschläge aus Bayern gehen konsequent in die falsche Richtung. Daher muss dem bayerischen Vorstoß für eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer entschieden widersprochen werden.“
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