Haushalt

Reform der Schuldenbremse – Änderung der Hamburgischen Verfassung sichert Bundesregelung rechtlich ab

Die Neuregelung der Schuldenbremse auf Bundesebene hat auch in den Ländern die Möglichkeit einer strukturellen Kreditaufnahme ermöglicht. Um diese ins Landesrecht wirkende Regelung rechtssicher festzuschreiben, schlagen die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen eine Änderung der Hamburgischen Landesverfassung vor. Über den rot-grünen Antrag debattiert die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer nächsten Sitzung am 24. April.

Dazu Dennis Paustian-Döscher, Abgeordneter der Grünen Fraktion Hamburg: „Mit der Verfassungsänderung stellen wir sicher, dass Hamburg bei künftigen Haushalten rechtlich auf sicherem Fundament steht – sobald das Bundesgesetz zur Verteilung der Kreditspielräume in Kraft tritt. Die Änderungen im Grundgesetz eröffnen neue Möglichkeiten, die auch für Hamburg relevant sein werden. Wichtig ist aber: Die Länderschuldenbremse bleibt im Grundsatz bestehen – künftig jedoch mit mehr Flexibilität, wie wir es seit langem fordern. Die Menschen in Hamburg können sich darauf verlassen, dass wir auch weiterhin mit Augenmaß und Verantwortung haushalten. An dieser Haltung ändern auch neue Schuldenregeln nichts.“

Dazu Milan Pein, Abgeordneter der SPD-Fraktion Hamburg: „Mit der Grundgesetzänderung hat der Bund erstmals auch den Ländern eine begrenzte strukturelle Kreditaufnahme ermöglicht. Uns geht es jetzt vor allem um eine rechtssichere Umsetzung dieser Bundesregelung in Hamburg. Deshalb schlagen wir eine gezielte Anpassung der Landesverfassung vor. Der Grundsatz der Schuldenbremse bleibt bestehen – der Haushalt soll weiterhin grundsätzlich ohne neue Schulden auskommen. Eine Kreditaufnahme ist nur im Ausnahmefall und unter engen gesetzlichen Vorgaben möglich, sobald das noch ausstehende Bundesgesetz in Kraft tritt.“

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