Der rot-grüne Senat reagiert als eines der ersten Bundesländer auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 und setzt den Richtervorbehalt bei Fixierungen um. Unvermeidbare Fixierungen beispielsweise bei psychisch Kranken oder bei Häftlingen im Strafvollzug werden zukünftig durch einen richterlichen Bereitschaftsdienst umgehend überprüft.
Dazu Christiane Blömeke, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Sind Fixierungen unvermeidbar, muss nicht nur die ärztliche, sondern auch die rechtliche Überwachung rund um die Uhr gewährleistet sein! So hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt und damit die Patientenrechte deutlich gestärkt. In Hamburg setzen wir den Richtervorbehalt bei Fixierungen nun zügig um. Wir installieren einen richterlichen Bereitschaftsdienst, damit in akuten Gefährdungssituationen eine schnelle Prüfung möglich ist. Und dabei ist klar: Es geht immer um einen Eingriff in die Grundrechte. Menschen dürfen nur im äußersten Notfall und nie ohne richterliche Genehmigung fixiert werden. Es ist gut und richtig, dass nun bundesweit dieser Standard gilt.“
Dazu Carola Timm, justizpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Mit dem gesetzlich verankerten Richtervorbehalt bei Fixierungen von Häftlingen oder schwerst psychisch Erkrankten setzt der rot-grüne Senat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schnell um. Das ist gut so, denn: Auch ein offiziell angeordneter Freiheitsentzug ist zu begrenzen, wenn das verfassungsmäßige Grundrecht auf persönliche Freiheit der Betroffenen berührt wird. Besonders relevant ist das für Menschen, die staatlichen Zwangsmaßnahmen unterworfen sind und sich damit in einem erheblichen Abhängigkeitsverhältnis befinden. Um den Betroffenen den vom Verfassungsgericht geforderten Grundrechtsschutz zu gewähren, schafft das neue Gesetz zusätzlich zu den in Hamburg bereits bestehenden restriktiven Regelungen nun – mit der Einrichtung eines richterlichen Bereitschaftsdienstes – eine weiter verbesserte Infrastruktur.”
Hintergrund:
In seinem Urteil vom 24. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht auf zwei Verfassungsbeschwerden reagiert und festgestellt, dass sich aufgrund des Grundrechts der persönlichen Freiheit und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hohe Anforderungen an eine Rechtfertigung dafür ergeben, Menschen in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen zu fixieren. Im Hinblick auf nicht kurzfristige Fesselungen handele es sich um Freiheitsentzug, für den Art. 104 Abs. 2 GG den weiteren, verfahrensrechtlichen Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung vorsehe. Dementsprechend müsse für besonders intensive Eingriffe in das Grundrecht der persönlichen Freiheit eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage hinreichend bestimmt sein, so dass der baden-württembergische und der bayrische Gesetzgeber verpflichtet wurden, bis zum 30. Juni 2019 einen entsprechend verfassungsmäßigen Zustand gesetzlich herbeizuführen.
Obgleich Fixierungen in Hamburger Anstalten bereits rechtlich stark reglementiert sind, kommen die Gesetze den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils noch nicht in vollem Umfang nach. Das wird nun mit der neu geschaffenen Norm erzielt. Um den Rechtsschutz der Betroffenen und die praktische Umsetzung in den Einrichtungen zu gewährleisten, müssen der richterliche Bereitschaftsdienst in Hamburg ausgebaut und die Amtsgerichte personell verstärkt werden.
Neuste Artikel
Fraktionsvorstand
Zukunft des Elbtowers – Imhof: „Das wäre eine sehr gute Lösung für das Naturkundemuseum“
Der Senat hat heute bekanntgegeben, dass der Elbtower als möglicher Standort für das neue Naturkundemuseum favorisiert wird. Damit rückt Hamburgs Ziel eines modernen Hauses für Naturkunde, Forschung und Bildung in greifbare Nähe. Für die Perspektive des Projekts Elbtower ist entscheidend, dass mit dem Naturkundemuseum endlich ein echter Mehrwert für die Stadt entstehen kann. Dazu Sina Imhof,…
Mobilität
Immer weniger Autos in Hamburg – Domm: „Die Mobilitätswende wirkt“
Die Zahl der zugelassenen Pkw in Hamburg ist weiter rückläufig. Eine Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) der Grünen Bürgerschaftsabgeordneten Rosa Domm an den Senat zeigt, dass trotz steigender Einwohner*innenzahlen immer weniger Autos in der Stadt zugelassen sind. Seit dem Höchststand im Jahr 2021 ist die Zahl der Pkw um rund 9.800 gesunken. Gleichzeitig nimmt die Zahl…
Klimaschutz
Hamburg stimmt für den Zukunftsentscheid – Grüne sehen starkes Signal für den Klimaschutz
Der Hamburger Zukunftsentscheid ist erfolgreich. Eine Mehrheit der Hamburger*innen hat für den Gesetzesentwurf der Initiative gestimmt. Die notwendige Zahl von mindestens 262.609 Ja-Stimmen wurde erreicht, die Nein-Stimmen blieben in der Minderheit. Mit dem heutigen Votum wird das von der Initiative vorgelegte Klimaschutzgesetz verbindlich. Es schreibt fest, dass Hamburg bereits bis 2040 klimaneutral werden soll –…
Ähnliche Artikel
Gesundheit
Stadt übernimmt „Pflegen und Wohnen“ – Görg: „In Hamburg können die Menschen auf sichere Pflege vertrauen“
Seit heute ist „Pflegen und Wohnen“ offiziell in städtischer Hand. Durch die Übernahme des größten Trägers für Pflegeeinrichtungen sichert Hamburg rund 2400 vorhandene Pflegeplätze. Für die Grüne Fraktion ist das in Zeiten steigender Zukunftsangst eine Entscheidung mit Signalwirkung: Während im Bund seit Neuestem darüber diskutiert wird, den Pflegegrad 1 und damit wichtige Hilfen im Alltag…
Gesundheit
ME/CFS und Long Covid: SPD und Grüne wollen Expert*innen-Anhörung im Gesundheitsausschuss
Eine bessere medizinische Versorgung für an ME/CFS oder Long Covid erkrankte Personen ist notwendig. Die Fraktionen von SPD und Grünen kündigen daher eine Expert*innen-Anhörung zum Thema ME/CFS und Long Covid im Gesundheitsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft an. Die Anhörung wird am 16. September im Ausschuss beantragt. Dazu Linus Görg, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen Fraktion Hamburg: „Auch…
Gesundheit
SCHULBUS-Studie 2024/25 – Görg: „Wir müssen junge Menschen in der digitalen Welt besser schützen“
Die Sozialbehörde hat heute auf der Landespressekonferenz die Ergebnisse der SCHULBUS-Studie 2024/25 vorgestellt. Diese erhebt regelmäßig repräsentative Daten zum Konsum von Suchtmitteln bei Hamburger Jugendlichen im Alter von 14-17 Jahren. Demnach ist der Konsum von Drogen, Alkohol und Tabak bei Jugendlichen weiter rückläufig. Eine besorgniserregende Steigerung ist allerdings beim Medienkonsum zu beobachten, der in Folge…