Die Hamburgische Bürgerschaft debattiert heute das bundesweit erste Gesetz zu besonderen Schutzmaßnahmen in Shisha-Bars (21/16175). Hintergrund sind erhebliche Gefahren, die durch unvollständige Verbrennungsprozesse der Kohle, bei der Vorbereitung und dem Rauchen von Shisha-Pfeifen entstehen können. Dabei wird Kohlenstoffmonoxid, ein geruchloses Gas und Atemgift freigesetzt, dass zu schweren Gesundheitsschäden und Vergiftungen führen kann. Dem soll künftig verbindlich mithilfe von Warnmeldern und technischen Lüftungsanlagen vorgebeugt werden. Das Gesetz tritt nach der Verkündung im Hamburgischen Gesetzblatt in Kraft.
Dazu Christiane Blömeke, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Shisha-Rauchen ist in Deutschland weit verbreitet. Wie jede andere Rauchgewohnheit ist es für die Gesundheit schädlich. Wer dennoch eine Shisha-Bar besucht, darf aber nicht länger der Gefahr ausgesetzt sein, eine akute Vergiftung durch Kohlenmonoxid zu erleiden, weil der Innenraum zu schlecht belüftet ist. Durch das Hamburger Gesetz werden klare Grenzwerte für Kohlenmonoxid festgelegt, die sicherstellen, dass die Raumluft für Kundschaft und Personal verträglich bleibt. Die zuletzt bekannt gewordenen Vergiftungen werden sich also in Hamburg nicht wiederholen können, ohne dass grobe Gesetzesverstöße vorliegen und diese geahndet werden. Dafür sorgen die Pflicht zur Anmeldung einer Shisha-Einrichtung, der Nachweis über die technischen Anlagen zur Belüftung und die Kontrollen der Bezirksämter. Als letzte Sicherheitsstufe werden Warnmelder vorgeschrieben, die – ähnlich einem Feueralarm – auslösen, wenn Gefahr im Verzug ist. Dann muss eine Shisha-Bar umgehend geräumt werden. Hamburg legt als erstes Bundesland diese wichtige Regelung vor und hebt damit auch für andere Länder die Messlatte an.“
Dazu Jenspeter Rosenfeldt, Experte für Verbraucherschutz der SPD-Fraktion: „Es ist gut, dass wir in Hamburg vorangehen und jetzt gesetzliche Auflagen für den Betrieb von Shisha-Bars formulieren. Entsprechende Empfehlungen für die Shisha-Bars gab es bereits seit dem Frühjahr 2018. Mit dem Gesetz werden die Auflagen jetzt strenger und verbindlicher. Damit schützen wir Bar-Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte gleichermaßen. Es ist gut und übrigens auch üblich, dass der Betrieb solcher Einrichtungen an Auflagen gebunden wird. Die neue Anzeigepflicht wird etwa dazu führen, dass wir künftig wissen, wie viele Shisha-Bars es in Hamburg überhaupt gibt. Hinzu kommt die erhebliche Gesundheitsgefahr, denn in der Vergangenheit kam es immer wieder zu Vergiftungsfällen mit Kohlenmonoxid. Die Dunkelziffer ist zudem hoch, da das Atemgift Kohlenmonoxid geruchsfrei ist und meist nicht bemerkt wird. Die Festlegung eines Grenzwertes und die verpflichtende Installation von Schutzmaßnahmen sind zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher unerlässlich.“
Hintergrund
In Hamburg war es in der Vergangenheit zu mehreren Fällen von Kohlenstoffmonoxid-Vergiftungen in Shisha-Bars gekommen. Deshalb sieht die neue gesetzliche Regelung verpflichtende Schutzmaßnahmen wie die Installation von Warnmeldern und technischen Lüftungsanlagen vor. Dem neuen Gesetz zufolge darf der Kohlenstoffmonoxid-Gehalt in der Luft den Wert von 35 Milligramm pro Kubikmeter (entspricht 30 ppm bei einer Temperatur von 25 Grad Celsius) in allen Bereichen der Shisha-Einrichtung zu keinem Zeitpunkt überschreiten. Für bestehende Shisha-Bars gibt es Übergangsfristen von drei Monaten zur Anzeigepflicht sowie sechs Monaten für die Installation von Rauchgasabzugsanlagen und maximal zwölf Monaten für raumlufttechnische Anlagen.
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