Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen ersuchen mit einem Antrag den Hamburger Senat, sich im Bund für eine Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) einzusetzen, um in Zukunft die Anwendung von Vorkaufsrechten in Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung rechtssicher anwenden zu können. Damit reagieren die Fraktionen auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 9. November, die die bisher geltende Vorkaufsregelung einschränkt. Das Gericht hatte argumentiert, eine Erwartungshaltung hinsichtlich des Käuferverhaltens reiche nicht für die Nutzung des Vorkaufsrechts durch Stadt oder Gemeinde aus.
Dazu Olaf Duge, Sprecher für Wohnen der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein überraschender Schlag ins Kontor. Schließlich hatte das Oberverwaltungsgericht zunächst anders geurteilt. Wenn man auf die bisherige aktive Ausübung des Vorkaufsrechtes in Hamburg zum Schutze der Mieter*innen blickt, kann man erahnen, welche gewachsenen sozialen Strukturen jetzt in den Quartieren zerstört werden könnten. Der Schutz der Mieter*innen in den Gebieten mit sozialer Erhaltungsverordnung vor Verdrängung muss weiterhin Vorrang haben. Deshalb ist hier der Bundesgesetzgeber gefragt, um einen Dammbruch zu vermeiden – und zwar schnell und entschlossen. Mit unserem Antrag macht Hamburg bundesweit den Aufschlag dazu. Wir hoffen, dass die Ampel als neue Bundesregierung schnell handlungsfähig sein wird und der Mieter*innenschutz nicht unter die Räder kommt.“
Dazu Martina Koeppen, Fachsprecherin für Stadtentwicklung und Wohnen der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir wollen, dass sich alle Menschen das Leben in Hamburg leisten können. Deshalb müssen wir Verdrängungseffekten mit aller Macht entgegentreten. Die Sozialen Erhaltungsverordnungen sind daher ein wichtiges Instrument, um das Zuhause von mittlerweile 317.000 Hamburger*innen zu schützen und eine Hamburger Erfolgsgeschichte. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November hat das in den Verordnungen verankerte Vorkaufsrecht in Gefahr gebracht und wichtige Zähne gezogen. Der Gesetzgeber muss jetzt unbedingt für Klarheit sorgen und das Baugesetzbuch zügig anpassen. Der Blick in andere internationale Metropolen wie London, in denen die Krankenschwester jeden Tag mehrere Stunden zur Arbeit fahren muss, weil Sie sich das Leben in der Stadt nicht mehr leisten kann, zeigt, was auf dem Spiel steht. In Hamburg und Deutschland müssen wir alles dafür tun, dass unsere Quartiere bunt, gemischt und lebenswert bleiben.“
Hintergrund
In Hamburg leben ca. 317.000 Hamburger*innen in 16 Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung. Neue Gebiete will Rot-Grün prüfen. Zum Schutz der Wohnbevölkerung müssen bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets vorab genehmigt und daraufhin überprüft werden, ob diese die schützenswerte Zusammensetzung der Wohnbevölkerung vor Ort gefährden. Dazu gehören der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen sowie Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können. Auch die in der Umwandlungsverordnung geregelte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen wird in die Prüfung einbezogen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 9. November geurteilt, dass ein Vorkaufsrecht nach §24 BauGB nicht auf Basis der Annahme ausgeübt werden dürfe, dass durch den Erwerb und die zukünftige Nutzung des Grundstücks eine Verdrängung der Mieter*innen aus dem Gebiet zu befürchten wäre. Auch in Hamburg wurde bis dato das Vorkaufsrecht in diesen Gebieten regelmäßig angewendet.
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