Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat heute seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 veröffentlicht. Im Mittelpunkt des Berichtes steht die für das Jahr prägende Corona-Pandemie. Das zeigt sich an einem eigenen vorangestellten Kapitel zum Datenschutz in der Pandemie neben den üblichen Berichten zu Prüfungen, Berichten, Anordnungen, Bußgeldern und Beratungen.
Dazu Eva Botzenhart, Sprecherin für Datenschutz der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Corona-Pandemie stellt auch den Datenschutz vor besondere und herausfordernde Aufgaben. Die außergewöhnlichen Umstände in denen wir uns befinden, führten im vergangenen Jahr zu einem erhöhten Bedarf an Beratungen und Prüfungen, Abschätzungen aus datenschutzrechtlicher Perspektive und rechtlichen Regelungen. In der Pandemie haben wir auf allen Ebenen der Politik die Aufgabe, einen Ausgleich zwischen den Anforderungen des Gesundheitsschutzes und den Grundrechten von Bürgerinnen und Bürgern zu finden, unter anderem dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Genau dies haben wir als Grüne fest im Blick. Im Rahmen der Pandemiebekämpfung stellen sich viele Fragen, die der Bericht aufgreift, wie zur Corona-Warn-App, zur Kontakterhebung und -nachverfolgung in Gaststätten oder zum Einsatz von Videokonferenzsystemen. Der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten zeigt: Der Datenschutz nimmt in Pandemie-Zeiten eine noch wichtigere Stellung ein.“


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