Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Eilantrag gegen eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht abgelehnt. Dazu äußert sich Gudrun Schittek, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion:
„Das heutige Urteil aus Karlsruhe ist zu begrüßen. Das Bundesverfassungsgericht räumt damit Zweifel an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht soweit aus, dass wir nun wie geplant mit der Umsetzung beginnen können. Das Gesetz gilt und ist unter Beteiligung aller Bundesländer zustande gekommen. Wer wie Ministerpräsident Markus Söder im Nachhinein mit der eigenen Entscheidung hadert, muss sich fragen lassen, warum die Zeit für die Vorbereitung der Impfpflicht nicht besser genutzt wurde. In Hamburg sind wir entschlossen, die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht konsequent umzusetzen und gut darauf vorbereitet. Das liegt auch an den vielen impfwilligen Menschen in den Einrichtungen, die viel dafür getan haben, um auch die letzten skeptischen Kolleg*innen für die Corona-Schutzimpfung zu gewinnen. Gemeinsam haben diese Menschen dafür gesorgt, dass keine Engpässe in der alltäglichen Versorgung in Hamburg drohen.”
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