Mit einem Bürgerschaftsantrag schalten sich die rot-grünen Regierungsfraktionen in die Diskussion um die anstehende Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ein. Dieses soll künftig im ganzen Bundesgebiet auch explizit On-Demand-Mobilitätsdienste regeln. Bisher werden diese in der aktuellen Gesetzesfassung nicht berücksichtigt. Rot-Grün begreift die neuen Mobilitätsdienste als Chance, um den Menschen künftig überall im Hamburger Stadtgebiet – auch in Randgebieten – ein schnell erreichbares Mobilitätsangebot unterbreiten zu können. Dabei setzt sich die Regierungskoalition für faire Wettbewerbs-, Beschäftigungs- und Zulassungsstandards ein.
Dazu Martin Bill, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Wir wollen die Verkehrswende und arbeiten mit Hochdruck daran. Neue Mobilitätsdienste können Ihren Beitrag dazu leisten und zusammen mit den Schnellbahnen, den Bussen, Fähren, dem CarSharing und den Taxen eine Mobilität in Hamburg garantieren, die ohne eigenes Auto funktioniert. Dies gelingt aber in zweierlei Hinsicht nur mit einem neuen rechtlichen Rahmen: Die Ride-Pooling Dienst selbst brauchen eine rechtliche Grundlage; zur Zeit werden sie nur erprobt. Und wir wollen diese Dienste dort einsetzen, wo sie gebraucht werden. Es darf keine Rosinenpickerei geben! Daher müssen wir klare Regeln aufstellen, um sicherzustellen wo die Dienste zur welchen Konditionen fahren. Idealerweise werden sie in den HVV integriert.“
Dazu Dorothee Martin, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir haben ein klares Bild von der Mobilität der Zukunft. Es ist unser erklärtes Ziel, dass bis 2029 alle Menschen in Hamburg in fünf Minuten von jedem Ort der Stadt aus ein passendes Mobilitätsangebot erreichen können. Das schaffen wir aber nur, wenn wir klare Spielregeln festlegen. Die neuen Mobilitätsdienste, die aktuell auf Hamburgs Straßen getestet werden, müssen im Personenbeförderungsgesetz berücksichtigt werden. So können wir ein optimales Zusammenspiel von ÖPNV, Taxigewerbe und neuen Mobilitätsangeboten erreichen. Damit legen wir den Grundstein für nachhaltige Mobilität, fairen Wettbewerb und gute Arbeitsbedingungen. Egal, ob beim Ausbau des ÖPNV oder der Erprobung neuer Mobilitätsdienste: Nur mit einem Mix der Verkehrsangebote werden wir die Herausforderungen der Zukunft lösen können. Eine davon wird sein, inwiefern die neuen Mobilitätsdienste an den HVV angedockt werden können.“
Hintergrund:
Plattformbasierte On-Demand-Dienste sind derzeit nicht explizit im Personenbeförderungsgesetz geregelt und somit nur über juristische Umwege zur Erprobung einer neuen Verkehrsform zeitlich befristet für maximal vier Jahre oder als Mietwagendienst genehmigungsfähig. Daher soll das PBefG – so ist es im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD auf Bundesebene vorgesehen – mit dem Ziel der Schaffung einer bundesweit einheitlichen Rechtsgrundlage zur Genehmigung solcher Beförderungsangebote novelliert werden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat dazu im Februar 2019 ein Eckpunktpapier vorgelegt, das nun zur Diskussion steht.
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