Heute hat das Hamburgische Verfassungsgericht entschieden, dass das Volksbegehren für ein „Gesetz zur Streichung der Schuldenbremse aus der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg“ nicht durchgeführt werden darf.
Dazu Dennis Paustian-Döscher, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Eine nachhaltige und solide Haushaltspolitik bleibt das Ziel unserer Haushaltspolitik. Die Vorsicht der vergangenen zehn Jahre hat erst die Spielräume dafür geschaffen, dass wir heute in der Krise investieren können. Dazu hat die Schuldenbremse einen wichtigen Beitrag geliefert. Durch das Festschreiben in die Landesverfassung wurden Ausnahmeregelungen wie das Feststellen einer Naturkatastrophe erst möglich. Es wäre unverantwortlich gewesen, genau diese Regelungen aus der Landesverfassung zu streichen. Die Schuldenbremse im Grundgesetz würde auch ohne dieses Urteil direkt für Hamburg greifen. Wir werden uns aber weiterhin für eine Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz stark machen, die Investitionen in Zukunft einen höheren Stellenwert beimisst.”
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