Bei den geplanten Änderungen am Wohngeld ist aus Sicht der Hamburger Regierungsfraktionen von SPD und Grünen ein Umdenken der Bundesregierung erforderlich. Mit einem gemeinsamen Antrag fordern die Fraktionen den Senat deshalb auf, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene für sozialpolitische Nachbesserungen einzusetzen. Gleichzeitig unterstützen SPD und Grüne sinnvolle Vereinfachungen und schnellere Wohngeldverfahren. Über den rot-grünen Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 16. September.
Dazu Leon Alam, Sprecher für Bauen, Wohnen und Mieten der Grünen Fraktion Hamburg: „Das Wohngeld bedeutet für viele Menschen mit geringem Einkommen eine ganz wichtige Entlastung. Gerade in einer Großstadt wie Hamburg mit hohen Mieten und einem angespannten Wohnungsmarkt gleicht es zu hohe Mieten aus und schützt insbesondere Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Rentner*innen vor Armut. Dass die Bundesregierung genau hier sparen will, ist fatal. Wenn Hamburg wie geplant auf Mietenstufe V runtergestuft wird, stellt das viele Menschen in der Stadt vor große Probleme. Mit unserem Antrag stellen wir uns diesen unsozialen Kürzungen klar entgegen. Stattdessen braucht es weniger Bürokratie: Wohngeldanträge müssen schneller und einfacher gestellt werden können. Wenn das Heizen teurer wird, muss auch das Wohngeld erhöht werden – und nicht halbiert, wie es die Bundesregierung vorhat. Alleinerziehende haben es oft besonders schwer und müssen deshalb stärker berücksichtigt werden. Gerade jetzt, da viele Menschen verunsichert sind, brauchen sie ein sicheres und bezahlbares Zuhause. Jeder Mensch muss sich die Miete für eine passende Wohnung leisten können.”
Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Für viele Menschen mit niedrigem Einkommen ist das Wohngeld entscheidend dafür, dass die eigene Wohnung bezahlbar bleibt. Das Wohngeld schützt in Hamburg vor allem Alleinerziehende und Senior:innen vor zu hohen Wohnkosten. Wer seinen Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten kann, darf durch hohe Wohnkosten nicht zusätzlich unter Druck geraten. Für uns in Hamburg ist klar: Die Bundesregierung muss bei der geplanten Reform umdenken. Wir wollen die Leistungen beim Wohngeld sichern und verhindern, dass Menschen durch die Reform ihren bisherigen Anspruch verlieren. Die Halbierung der Heizkostenkomponente, zusätzliche Nachteile für Alleinerziehende und eine niedrigere Mietenstufe für Hamburg gehen in die falsche Richtung. Gerade auf einem angespannten Wohnungsmarkt dürfen wir die Unterstützung bei den Wohnkosten nicht zurückfahren. Wenn Menschen infolge geringerer Wohngeldleistungen auf Grundsicherung angewiesen sind, werden Kosten lediglich in ein anderes Sicherungssystem verlagert. Das ist weder sozialpolitisch sinnvoll noch finanzpolitisch überzeugend. Wir unterstützen einfachere und schnellere Verfahren, aber keine Reform zulasten der Menschen, die auf Wohngeld angewiesen sind.“
Hintergrund:
Ende 2025 erhielten in Hamburg 26.970 Haushalte einen Mietzuschuss. Der durchschnittliche Zuschuss von 318 Euro deckte bei einer berücksichtigten Miete von durchschnittlich 645 Euro 49 Prozent der Mietausgaben. Ohne Wohngeld hätten die betroffenen Haushalte durchschnittlich 41 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufwenden müssen, mit Wohngeld sind es 21 Prozent. Der rot-grüne Antrag fordert unter anderem, Hamburg weiterhin der Mietenstufe VI zuzuordnen, von einer Halbierung der Heizkostenkomponente abzusehen und Belastungen von Alleinerziehenden bei Änderungen der Wohngeldformel abzufedern. Zudem soll der Zugang zum Wohngeld vereinfacht und geprüft werden, ob Antragstellende künftig möglichst automatisiert auf mutmaßlich überhöhte Mieten sowie auf Unterstützungsangebote hingewiesen werden.
Den Antrag zur Pressemitteilung finden Sie hier.


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