Auf Antrag von Rot-Grün beschließt die Hamburgische Bürgerschaft am 23. Oktober eine Initiative zur Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB). Ziel ist es, eine Rechtsgrundlage zur Schaffung sogenannter sektoraler B-Pläne zu ermöglichen. Damit können alte Baupläne so angepasst werden, dass eine neue sektorale – also auf Regelungen für den Wohnungsbau beschränkte – Nutzung möglich wird.
Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Dass Hamburg beim Thema Wohnungsbau Spitzenreiter ist, wird mittlerweile von Berlin bis München anerkannt. Wir wollen aber noch mal eine Schippe oben drauflegen, indem wir das Planungsrecht entschlacken und die Verfahren beschleunigen. Die sogenannten ‚sektoralen Bebauungspläne‘ ermöglichen uns das zum Teil 50 Jahre alte Planrecht mit zeitgemäßen Plänen zu aktualisieren. Das spart erheblichen Verwaltungsaufwand und beschleunigt die Verfahren. Mit unserem Antrag sorgen wir dafür, dass günstiger Wohnraum schneller entstehen kann. Dabei wird weder die Bürgerbeteiligung eingeschränkt noch der Naturschutz.“
Dazu Martina Koeppen, Fachsprecherin für Stadtentwicklung der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Hamburg war bereits in den 50er- und 60er-Jahren fleißig und hat zahlreiche Baustufenpläne erarbeitet. Mit der neu geschaffenen Regelung wird jetzt ein Update dieser Pläne möglich. So schaffen wir neue Möglichkeiten für zusätzlichen und bezahlbaren Wohnraum, indem wir Planverfahren aktualisieren, vereinfachen und beschleunigen. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass bestehende Festsetzungen rechtssicher in moderne B-Pläne überführt werden können. Über 10.500 fertiggestellte Wohnungen in 2018 und bereits mehr als 9.300 erteilte Baugenehmigungen bis September 2019 sprechen eine deutliche Sprache und zeigen, dass Hamburg die richtigen Antworten auf die Herausforderungen am Wohnungsmarkt gibt. Mit den neuen Regelungen bekommt Hamburg ein weiteres wichtiges Werkzeug an die Hand, das den Wohnungsbau zusätzlich erleichtern wird.”
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