Mit seinem Urteil von Anfang Februar hat das Bundesverwaltungsgericht den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe im Grundsatz gebilligt. Die entsprechenden Ergänzungen und Zugeständnisse teilweise vor, teilweise während des Verfahrens bedeuten ein erhebliches Plus für den Natur- und Gewässerschutz im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen. Gleichwohl haben die Leipziger Richter den Planfeststellungsbeschluss wegen eines Verstoßes gegen…