Tierschutz

Tierschutz im Hochschulgesetz: Studieren ohne Tierversuche

Die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD fordern den Senat heute mit einem Bürgerschaftsantrag auf, einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, der den Verzicht auf Tierversuche in der universitären Lehre festschreibt. Gleichzeitig soll die Entwicklung von tierversuchsfreien Lehrmethoden an den Hochschulen vorangetrieben werden.

Dazu Christiane Blömeke, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Tierversuche sind grausam. Rund drei Millionen Tiere leiden und sterben jedes Jahr in Deutschland im Tierversuch. Noch können wir in der wissenschaftlichen Forschung Tierversuche nicht komplett ersetzen. Aber wir können in der Lehre konsequent auf Tierversuche verzichten. Die Verankerung des Tierschutzes ist eine wichtige Leitplanke für die Zukunft der Hochschulen. Dahinter kann niemand zurück. So gehen wir stetig weiter in Richtung einer tierversuchsfreien Wissenschaft. Das ist nicht nur gut für die Tiere, das ist auch gut für den Wissenschaftsstandort Hamburg. Denn als Grüne sind wir überzeugt: Der tierversuchsfreien Wissenschaft gehört die Zukunft!“

Dazu Gert Kekstadt, Experte für Tierschutz der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Tierschutz fängt in den Köpfen der Menschen an. Daher ist es ein richtiger Schritt, dass Experimente an Tieren auch im Studium, soweit es irgendwie möglich ist, vermieden werden. Mit unserem Antrag wirken wir darauf hin, dass die rechtlichen Weichen gestellt werden, um die Zahl der Tierversuche in Forschung und Lehre weiter zu verringern. Bremen und Nordrhein-Westfalen sind hier schon mit gutem Beispiel voran gegangen. Inzwischen gibt es auch innovative Lehr-, Prüfungs- und Forschungsmethoden, die einen Verzicht auf Tierversuche erleichtern. Uns ist aber auch wichtig, vorab mit dem Universitätsklinikum und anderen Hochschuleinrichtungen zu sprechen, um praxistaugliche Regelungen für das Hochschulgesetz zu entwickeln.“

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