SPD und Grüne wollen eine bessere Vergütung von Lehrbeauftragten an den öffentlichen Hochschulen Hamburgs überprüfen lassen. Einen entsprechenden Antrag haben die Regierungsfraktionen in die heutige Bürgerschaftssitzung eingebracht. Die Vergütung von Lehrbeauftragten an den Hochschulen hat sich in den letzten zwei Jahren zwar merklich verbessert, doch es besteht weiter Potential, die Vergütung von Lehraufträgen nachvollziehbarer und gerechter zu gestalten. So soll unter anderem geprüft werden, ob die 2016 eingeführten Lohnuntergrenzen angehoben und ein regelmäßiges Monitoring zur Umsetzung der Verwaltungsanordnung eingeführt werden können.
Dazu René Gögge, wissenschaftspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Lehrbeauftragte spielen im Alltag der Hamburger Hochschulen eine wichtige Rolle. Sie sollen allerdings weder Professorinnen und Professoren ersetzen noch unter prekären Arbeitsbedingungen leiden. Daher wollen wir prüfen, welche Steigerungen in der Bezahlung seit der Erhöhung der Untergrenze Ende 2016 erreicht wurden und wenn nötig weitere Verbesserungen schaffen. Außerdem ist es ein Gebot der Fairness, dass die Bewertung innerhalb des Vergütungsrahmens künftig noch transparenter dargestellt wird. Für uns Grüne ist zudem die Frage von besonderer Bedeutung, ob unter Gender-Gesichtspunkten Schieflagen bestehen.“
Dazu Sven Tode, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die Lehrbeauftragten tragen ganz wesentlich zum Funktionieren des Betriebs an den Hamburger Hochschulen bei. So etwa an der Hochschule für Musik und Theater, wo intensiver Einzelunterricht mit einem hohem Personalaufwand auf dem Lehrplan steht. Für uns ist klar: An Hamburgs Hochschulen muss es eine faire und angemessene Vergütung geben. Durch den Bologna-Prozess sind die Anforderungen an das Lehrpersonal insgesamt gestiegen. Das muss sich auch finanziell abbilden. 2016 haben wir deshalb die Verwaltungsordnung angepasst und die Vergütungssätze um 50 Prozent angehoben. Dabei haben wir erstmals auch Untergrenzen für die Vergütung eingeführt. Nach mehr als zwei Jahren zeigt sich nun, dass es noch Verbesserungspotential gibt. Wir brauchen einen Hebel, der etwa bei den Vergabekriterien, der Berücksichtigung von Vor- und Nachbereitungszeiten oder der Vergütung inhaltlich vergleichbarer Lehraufträge mehr Transparenz schafft. So kann sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Spielräume auch tatsächlich zugunsten von Lehrbeauftragten und deren Vergütung genutzt werden. Spitzenforschung und -wissenschaft muss sich auch für das Lehrpersonal rechnen, wenn Hamburg langfristig erfolgreich sein will. Gerade unvergütete Lehraufträge soll es deshalb in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen geben.“
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