Die Fraktionen von SPD, GRÜNEN und DIE LINKE setzen sich im Rahmen der heutigen Bürgerschaftssitzung mit einem gemeinsamen Antrag dafür ein, dass sich der Senat auf Bundesebene für eine Anpassung des 3. Grundgesetzartikels engagiert. Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 soll künftig um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzt werden. Die Fraktionen wollen damit ein gemeinsames Zeichen gegen Homophobie und Diskriminierung setzen.
Dazu Farid Müller, queerpolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Es bedarf dringend einer Klarstellung zum Diskriminierungsverbot in Bezug auf sexuelle Identität und mit unserem Antrag wollen wir auf Bundesebene Dampf machen. Es ist fernab jeglicher Realität, dass sich die CDU im Bundestag immer noch gegen die Erweiterung des Artikel 3 stemmt und den Betroffenen ihren grundgesetzlichen Schutz verwehrt. Besonders die vermeintlich liberaleren CDU-Landesverbände wie in Hamburg müssen innerhalb ihrer Partei für ein Umdenken sorgen, haben dies aber bislang verpasst.“
Dazu Simon Kuchinke, Fachsprecher LSBT*IQ der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die zugespitzten Entwicklungen in europäischen Staaten wie Polen oder Ungarn zeigen, dass die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz für die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt noch längst keine Selbstverständlichkeit ist. Auch in Deutschland stößt die Lebensführung von LSBT*IQ-Menschen noch immer auf Vorbehalte. Auch das Grundgesetz schützt noch immer nicht vor rechtlicher und sozialer Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Für die Sozialdemokratie ist dies ein immens wichtiger Baustein für eine Gesellschaft, in der alle Menschen frei und selbstbestimmt leben können. Deshalb setzen wir uns heute dafür ein, dass Diskriminierung aufgrund sexueller Identität durch eine Ergänzung des Artikel 3 im Grundgesetz verboten wird. Das ist ein starkes Signal und ich freue mich sehr, dass wir eine interfraktionelle Antwort auf diese drängende Frage geben.“
Dazu Carola Ensslen, queerpolitische Sprecherin der Fraktion die Linke: „Es ist höchste Zeit, den Diskriminierungsschutz des Art. 3 Absatz 3 des Grundgesetzes auszuweiten – gerade jetzt, wo es zunehmend Angriffe gegen LGBTI-Personen gibt. Dafür muss auf Bundesebene genügend Druck ausgeübt werden. Wir LINKE wären dabei.“
Hintergrund:
In Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es bisher: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“


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