Zur Bürgerschaftssitzung am 2. September 2020 bringen die Fraktionen von SPD und Grünen zwei Anträge ein, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Hochschulbetrieb abzufedern. So soll die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester verlängert werden. Zudem beantragen die Regierungsfraktionen eine Prüfung zur Verlängerung des Hamburger Corona-Nothilfedarlehens für Studierende. Für Juniorprofessuren sowie Akademische Rätinnen und Räte soll darüber hinaus eine Grundlage geschaffen werden, um das Beschäftigungsverhältnis um ein halbes Jahr zu verlängern.
Dazu Miriam Block, wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die gesellschaftlichen Folgen der COVID19-Pandemie sind hart – auch für die Hochschulen. Im vergangenen Semester wurde dabei Vieles durch solidarisches, kreatives und innovatives Handeln abgefedert. Und dafür habe ich größte Hochachtung. Dennoch war einiges unplanbar und die Situation verschärfte sich für viele Studierende durch soziale Härten. Diese Härten abzufedern wäre gerade hinsichtlich der BAföG-Öffnung und der Verlängerung der Regelstudienzeit Aufgabe des Bildungsministeriums unter Anja Karliczek. Leider geschieht auf Bundesebene weiterhin nichts, sodass wir in Hamburg mit Hochdruck daran arbeiten, möglichst viel aufzufangen. Konkret geht es in unseren Anträgen um einen Pandemieausgleich bei der Studiendauer sowie für Beamtinnen und Beamte auf Zeit. Außerdem wollen wir bei Bedarf eine verbesserte Wiederauflage des Corona-Notfalldarlehens. Wir ersuchen den Senat, diese Maßnahmen in Abhängigkeit des Pandemiegeschehens zu verlängern. Ich freue mich über diese wichtigen Schritte im Krisenmanagement hin zu einer solidarischen Bewältigung der Corona-Krise.“
Dazu Annkathrin Kammeyer, wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Auch wenn es den Hochschulen in beeindruckend kurzer Zeit gelungen ist, einen großen Teil ihres Lehrangebots zu digitalisieren, war und ist der Lernalltag für Studierende während Corona eine besondere Herausforderung. Viele Studierende sind pandemiebedingt in finanzielle Not geraten. Rot-Grün hat schnell darauf reagiert: Bereits im Frühjahr hat Hamburg als eines der ersten Bundesländer ein Notfalldarlehen für Studierende eingerichtet, das im Sommer durch eine übergangsweise Hilfe des Bundes abgelöst wurde. Doch schon heute ist klar, dass die Corona-Pandemie auch das kommende Wintersemester maßgeblich prägen wird. Deshalb wollen wir den Einsatz des Corona-Nothilfedarlehens im Wintersemester prüfen und die Hilfe weiter verbessern. So soll das Darlehen dank modifizierter Vergabe- und Rückzahlbedingungen einer größeren Anzahl an Studierenden helfen können. Außerdem verlängern wir die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester und schaffen die Grundlage dafür, dass bestimmte Beschäftigungsverhältnisse im akademischen Betrieb ebenfalls um ein halbes Jahr verlängert werden können. Damit tragen wir den besonderen Belastungen des vergangenen Semesters Rechnung. Als Politik stehen wir in der Pflicht, die möglichen Nachteile für Studierende abzumildern.“


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