Die Finanzbehörde hat heute die Eckpunkte der Grundsteuerreform für Hamburg vorgestellt. Das bisherige Grundsteuermodell ist vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden, weil die Bewertung von 1964 nicht mehr den heutigen Werten entspricht. Gerade für stark wachsende Städte mit hohen Zuwächsen der Bodenpreise ist das Modell des Bundes mit hohen Zuwächsen der Grundsteuer verbunden. Aus diesem Grund hat sich der Rot-Grüne Senat dafür entschieden, die im Grundsteuergesetz ermöglichte Öffnungsklausel zu ziehen. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt diesen Hamburger Weg.
Dazu Dennis Paustian-Döscher, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Allein Hamburg nimmt hierfür jedes Jahr knapp 500 Millionen Euro Steuern ein. Für uns Grüne war wichtig, dass die nötige Grundsteuerreform einfach, unbürokratisch und fair sein muss. An allen diesen Kriterien ist das Modell der Großen Koalition im Bund klar gescheitert und ist für Hamburg unbrauchbar. Der nun gefundene Hamburger Weg erfüllt dagegen unsere Forderungen: Das Modell ist einfach, weil es mit nachvollziehbaren Parametern zur Berechnung arbeitet. Es ist unbürokratisch, weil nur wenig Daten erhoben werden müssen. Und vor allem: Es ist fair, da nicht nur die Fläche berechnet wird, sondern auch die Lage. Wohnen muss bezahlbar bleiben, gerade für Mieterinnen und Mieter. Das hat für uns als Grüne Fraktion oberste Priorität. Wir werden im weiteren Verfahren darauf achten, dass die Umsetzung reibungslos und transparent verläuft.“
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