Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sorgen für eine Entlastung von Rechtsreferendarinnen und -referendaren, die durch Kinderbetreuungspflichten in der Pandemie besonders belastet sind. Künftig können sie ihr Referendariat verlängern, wenn Betreuungseinrichtungen pandemiebedingt geschlossen sind oder ein bestehendes Betreuungsangebot aufgrund von Krankheit des Kindes nicht genutzt werden kann. Ein entsprechender Bürgerschaftsantrag wird am 24. März ins Parlament eingebracht. Demnach soll das Hamburgische Juristenausbildungsgesetz entsprechend geändert werden.
Dazu Lena Zagst, justizpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Betreuung von Kindern bei geschlossenen Schulen und Kindertagesstätten stellt eine der größten Herausforderungen für berufstätige Eltern in dieser Pandemiezeit dar. Vielfach sind es Frauen, die noch immer einen Großteil der unbezahlten Sorgearbeit in unserer Gesellschaft übernehmen. Die juristische Ausbildung im Rechtsreferendariat ist dabei keine Ausnahme. Sich parallel zur Kinderbetreuung auf das zweite juristische Staatsexamen vorzubereiten, ist eine Mammutaufgabe, die schon unter normalen Umständen ein hohes Maß an Disziplin und Durchhaltevermögen erfordert. Mit unserem Antrag wollen wir Eltern in dieser Situation entlasten und es ihnen ermöglichen, durch die Verlängerung des Referendariats wertvolle Zeit für die Vorbereitung zu gewinnen. Dies soll sowohl bei pandemiebedingt geschlossenen Betreuungseinrichtungen gelten, als auch in Krankheitsfällen, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss. Damit tragen wir nicht nur den erschwerten Umständen in der Pandemie Rechnung, sondern können einen entscheidenden Schritt machen, um die juristische Ausbildung langfristig familienfreundlicher zu gestalten.“
Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Das Referendariat ist der letzte wichtige Schritt, um die lange und anspruchsvolle juristische Ausbildung abzuschließen. Ausreichend Zeit zum Lernen ist ein entscheidender Faktor, um gut durch die Prüfungen zu kommen. Auch ohne Pandemie ist es eine Herausforderung, in dieser Ausbildungsphase zugleich Kinder großzuziehen. Diese Situation hat sich im letzten Jahr noch einmal verschärft, weil Kinder über lange Zeiträume zu Hause betreut werden mussten. Um hier für Entlastung zu sorgen, bringen wir eine Änderung des Juristenausbildungsgesetzes auf den Weg, mit der betroffene Eltern die Verlängerung ihres Referendariats im Krankheitsfall eines Kindes oder pandemiebedingt wegen geschlossener Betreuungseinrichtungen beantragen können. Es darf nicht sein, dass Eltern vor die Wahl gestellt sind, sich zwischen Ausbildungsende oder Kindererziehung entscheiden zu müssen.“


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