Unternehmen sollen künftig auch in das bundesweite Wettbewerbsregister aufgenommen werden, wenn sie gegen Kernarbeitsnormen, ILO-Tariftreue und Mindestlohnbestimmungen verstoßen. Hamburg soll sich daher auf Bundesebene für eine entsprechende Ergänzung des Wettbewerbsregistergesetzes einsetzen. Das sieht ein Antrag vor, den Rot-Grün in die nächste Bürgerschaftssitzung am 8. April einbringt. In das Bundeswettbewerbsregister werden Unternehmen eingetragen, denen korruptionsrelevante oder sonstige Rechtsverstöße im Geschäftsverkehr nachgewiesen wurden. Das Register muss zwingend vor Erteilen des Zuschlags bei allen öffentlichen Aufträgen ab 30.000 Euro Auftragswert eingesehen werden. Das neue Bundesregister soll im Sommer 2021 in Betrieb gehen und ersetzt das Hamburger Wettbewerbsregister, das weitergehende Regelungen als das Bundesregister aufweist.
Dazu Dennis Paustian-Döscher, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Wettbewerb ist wichtig, darf allerdings nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer*innen ausgetragen werden. Eine gute und faire Entlohnung, Tariftreue und gute Arbeitsbedingungen müssen gewährleistet bleiben. Verstöße gegen diese Grundsätze sollten daher unbedingt auch Teil des Bundeswettbewerbsregisters werden. Wer wiederholt als schwarzes Schaf aufgeführt wird, muss dann die Konsequenz tragen, keine öffentlichen Aufträge mehr zu erhalten. Schlussendlich profitieren auch alle Unternehmen, wenn Lohndumping und unfairer Wettbewerb strikt ausgeschlossen sind. Der Bund sollte von dieser Lösung aus Hamburg lernen.“
Dazu Sarah Timmann, Sprecherin für Verbraucherschutz der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Das neue Bundeswettbewerbsregister ist ein großer Rückschritt gegenüber den Hamburger Regelungen, die sich seit 2013 bewährt haben. In Hamburg werden längst auch Verstöße gegen die ILO-Kernarbeitsnormen, die Tariftreue und die Mindestlohnbestimmungen eingetragen. Mit dem neuen Bundesregister, das ab Sommer das Landesregister ablöst, geht diese wichtige Kontrollfunktion komplett verloren. Für uns ist klar: Nachhaltige Kriterien, etwa wie Unternehmen mit ihren Arbeitnehmenden umgehen, sind für uns zentrale Punkte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Dabei wollen wir vermeiden, dass durch die lange Zeitspanne zwischen Verfehlung und Eintragung in das Bundesregister keine sinnvolle Sanktion mehr möglich ist. Wir fordern eine Eintragung daher schon, wenn kein Zweifel mehr an den Verstößen vorliegt. Mit unserem Antrag wollen wir diese eklatanten Sanktionslücken im Bundeswettbewerbsregister schließen.“
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