30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention sollen Kinderrechte auch sichtbar ins deutsche Grundgesetz aufgenommen werden. Hierzu wurde heute der Entwurf der Bundesregierung im ersten Durchgang im Bundesrat behandelt. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg fordert schon seit langem die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung. Die jetzt abzustimmende Fassung ist jedoch zu ungenau, um ein wirksamer Hebel zum Schutz von Kinderrechten zu sein.
Dazu Britta Herrmann, familienpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Rechte von Kindern zu stärken ist aktuell wichtiger denn je. Durch die Corona-Pandemie wird deutlich, dass das Kindeswohl bei staatlichen Entscheidungen den höchsten Stellenwert einnehmen muss. Deshalb ist es wichtig, den Schutz, das Wohl und die Beteiligung von allen Kindern im Grundgesetz zu sichern. Die Verankerung von Kinderrechten in der deutschen Verfassung ist über 30 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ein längst überfälliger Schritt. Die Aufnahme der Kinderrechte darf dabei keine reine Symbolpolitik sein, sondern muss das Ziel verfolgen, die Lebensrealität von Kindern in Deutschland tatsächlich zu verbessern. Hierfür braucht es eine konsequente und starke Formulierung. Die im Gesetzentwurf verwendete Formulierung, das Kindeswohl ‚angemessen‘ zu berücksichtigen, fällt dabei deutlich schwächer aus als die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Dort ist vorgesehen, das Kindeswohl stets vorrangig zu berücksichtigen. Vernachlässigt wird auch das Recht auf umfassende Beteiligung und Mitsprache von Kindern bei allen Angelegenheiten, die sie selbst betreffen. Dies muss unbedingt festgeschrieben werden. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Formulierung erfüllt diese Ansprüche nicht.“
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