In der Sitzung der Bürgerschaft am 18. August soll ein*e neue*r Beauftragte*r für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt werden. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen schlagen für die Wahl Thomas Fuchs, den Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein vor. Es ist die erste Wahl seitdem das Amt vollkommen unabhängig aufgestellt wurde. Interessierte Bewerber*innen konnten sich zuvor in einem offenen Interessenbekundungsverfahren bewerben.
Dazu Jennifer Jasberg, Vorsitzende der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Transparenz spielt für das Amt des Datenschutzbeauftragten auf allen Ebenen eine hervorgehobene Rolle. Das gilt auch für das Verfahren des anstehenden Amtswechsels. In diesem Sinne haben wir zunächst die anstehende Vakanz des Amtes veröffentlicht, woraufhin mehrere Interessensbekundungen die Bürgerschaftskanzlei und die Fraktionen erreichten. Den Bürgerschaftsfraktionen steht hierbei verfassungsgemäß das Vorschlagsrecht zu. Nach ausführlichen Gesprächen mit unserem Koalitionspartner schlagen wir gemeinsam Thomas Fuchs als neuen Datenschutzbeauftragten für Hamburg vor. Mit seiner Expertise und Erfahrung bringt er die besten Voraussetzungen mit, die starke Rolle eines kritischen Datenschutzes in Hamburg weiterzuführen. Allerdings kann die unzureichende Ausstattung der Behörde nicht ausschließlich durch eine herausragende Personalie ausgeglichen werden. Wie bei den vergangenen Haushaltsverhandlungen setzen wir uns auch in Zukunft für eine bessere Finanzierung ein. Hamburg kann und sollte hier eine Vorbildfunktion einnehmen.“
Dazu Eva Botzenhart, Sprecherin für Datenschutz der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Als Grüne Bürgerschaftsfraktion sprechen wir uns für die Wahl von Thomas Fuchs zum neuen Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aus. Er ist ein sehr überzeugender Kandidat, der aus einem starken Feld von Bewerber*innen noch heraussticht. In den letzten Jahren hat er in seiner Funktion als Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein gezeigt, dass er Führungsverantwortung übernehmen kann. Außerdem hat er sein Verständnis für die digitale Entwicklung in der Auseinandersetzung mit großen Plattformen wie Facebook und Google bewiesen.
Mit dieser Wahl betreten wir in Hamburg Neuland – nach der wegweisenden Entscheidung im Jahr 2016, das Amt des Datenschutzbeauftragten durch Verankerung in der Verfassung zu einer völlig unabhängigen Behörde zu machen. Es ist außerdem unsere erste Wahl nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung 2018, die neue Aufgaben und Kompetenzen für die Datenschutzaufsicht mit sich bringt. Wir konnten uns innerhalb der Regierungskoalition mit einem Interessenbekundungsverfahren auf einen offenen Prozess verständigen und dem Amt damit gerecht werden.“
Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit Thomas Fuchs schlagen wir einen hochkompetenten Bewerber auf das Amt des Datenschutzbeauftragten vor. Wir sind davon überzeugt, dass er die wichtigen Belange des Datenschutzes in unserer Stadt engagiert, neutral und mit großer Sachkenntnis vertreten wird. Zugleich danken wir Johannes Caspar, der sich in diesem Amt über viele Jahre für den Datenschutz in Hamburg verdient gemacht hat und parteiübergreifend große Anerkennung erfahren hat. Wir sind sicher, dass dies auch für Thomas Fuchs gelten wird.“
Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Thomas Fuchs hat als Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein jahrelange Erfahrung in der Leitung einer vergleichbaren Behörde. Er wird einen guten Ausgleich zwischen den Belangen des Datenschutzes und der für Hamburg so wichtigen Digitalwirtschaft ermöglichen. Die Bürgerschaft wird mit ihm einen kompetenten Ansprechpartner im Ausschuss für Datenschutz und Informationsfreiheit bekommen.“
Hintergrund: Vorschlagsberechtigt für die Wahl der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sind die Fraktionen der Bürgerschaft. Nach der Wahl durch die Mehrheit des Parlaments erfolgt die Ernennung durch die Präsidentin der Bürgerschaft. Der oder die neue Beauftragte muss die Befähigung zum Richteramt oder für die Laufbahn Allgemeine Dienste in der Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum zweiten Einstiegsamt (ehemaliger höherer Dienst) haben und die erforderliche Fachkunde für das Amt besitzen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.


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