Damit die Bezirksversammlungen in der Pandemie auch online tagen können, hat die Bürgerschaft am 5. Mai 2020 das „Gesetz zur Erleichterung der bezirklichen Gremienarbeit anlässlich der COVID-19-Pandemie“ beschlossen. Mit einem gemeinsamen Antrag wollen SPD und Grüne in der Bürgerschaftssitzung am 20. Oktober das Gesetz nun bis zum 30. April 2022 verlängern (siehe Anlage). Bereits im Januar 2021 hatten die Regierungsfraktionen eine erste Verlängerung beantragt.
Dazu Lisa Kern, bezirkspolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die temporär geschaffene Regelung zum digitalen Tagen hat der Bezirkspolitik in den letzten eineinhalb Jahren ermöglicht, ihre elementar wichtige demokratische Arbeit in Zeiten der Pandemie weiterzuführen. Auch in diesem Winter soll deshalb den ehrenamtlichen Bezirkspolitiker*innen diese Möglichkeit weiter unverändert zur Verfügung stehen. Anfang nächsten Jahres werden wir diese Erfahrungen dann gemeinsam auswerten und die Arbeitsweise der Bezirkspolitik seit Beginn der Pandemie noch einmal bilanzieren. Zweifelsohne hat das Corona-Virus die Digitalisierung auch in diesem Bereich vorangetrieben und viele positive Aspekte mit sich gebracht. So ist es jetzt z.B. leichter möglich, fachlichen Input von außerhalb Hamburgs zu erhalten und anzuhören, wenn Referent*innen digital eingeladen werden. Diesen und andere Vorteile gilt es zu identifizieren und in die Zukunft zu überführen.“
Dazu Anja Quast, bezirkspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die Corona-Pandemie hat nicht nur das alltägliche Leben der Bevölkerung in Hamburg verändert, sondern auch die politische Arbeit auf Bezirksebene. Die Abgeordneten tagen seit Mai 2020 immer öfter und inzwischen auch mit großer Routine online. Auf diese Weise können die demokratischen Abläufe auch unter Pandemiebedingungen vollumfänglich aufrecht erhalten werden. Es ist beeindruckend, wie schnell und flexibel die ehrenamtlichen Mitglieder der Bezirksversammlungen auf die pandemische Lage reagiert haben. Um erfolgreich digital arbeiten zu können, sind finanzielle Mittel für die technische Ausstattung und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen unerlässlich. Beides haben wir mit rot-grünen Anträgen in der Bürgerschaft auf den Weg gebracht. Entgegen unserer Erwartungen vom Januar wird die Pandemie bis zum 31. Oktober noch nicht vorüber sein. Deshalb wollen wir den Bezirksversammlungen bis zum Frühjahr weiterhin die Möglichkeit geben, online zu arbeiten. Die Erfahrungen mit der digitalen Gremienarbeit, die wir in den letzten Jahren als Bürgerschaft und Bezirksversammlungen erstmals sammeln konnten, werden wir anschließend gemeinsam auswerten.“
Hintergrund
SPD und Grüne stellen den Bezirken seit Dezember 2020 und bis Ende 2022 jährlich jeweils bis zu 250.000 Euro für pandemiebedingte Sonderbedarfe zur Verfügung. So können beispielsweise externe Säle angemietet oder Trennwände angeschafft werden. Auch Live-Streaming digitaler sowie analoger Sitzungen ist aus diesen Mitteln finanzierbar. Trotz einer Impfquote von knapp 70 Prozent in Hamburg ist es vernünftig, die Möglichkeit, digital zu arbeiten, weiterhin anzubieten. Einige der Bezirke möchten ihre Versammlungen digital abhalten, andere ersetzen sie durch ihre Hauptausschüsse und einige tagen unter verschärften Hygieneschutzbedingungen in größeren Sälen. Digitale Sitzungen können durch Beschluss der Bezirksversammlungen oder der sie vertretenden Hauptausschüsse öffentlich stattfinden. Hierbei obliegt es den einzelnen Bezirksversammlungen, Öffentlichkeit durch Live-Streaming oder direkte Teilnahme in den digitalen Kommunikationstools herzustellen. In öffentlichen Sitzungen können Bezirksversammlungen es ermöglichen, dass Mitgliedern Fragen zum Gegenstand der Beratungen gestellt werden. Dies gilt gleichermaßen für öffentliche digitale Sitzungen.


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