Mit einem gemeinsamen Antrag setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen für die Einführung eines Lobbyregisters in Hamburg ein (siehe Anlage). Mit der Erarbeitung des Registers sowie eines legislativen und exekutiven Fußabdrucks soll zukünftig auf Grundlage eines entsprechenden Gesetzes registriert und sichtbar werden, welche Interessensvertretungen außerhalb von Parlament und Regierung zum Beispiel an der Entstehung von Gesetzen beteiligt waren. Über den rot-grünen Antrag berät die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer kommenden Sitzung am 24. Mai.
Dazu Eva Botzenhart, Sprecherin für Digitalisierung und Datenschutz der Grünen Fraktion Hamburg: „Hamburg ist schon jetzt Vorreiterin im Bereich Transparenz und Informationsfreiheit. Doch darauf ruhen wir uns nicht aus, sondern gehen einen großen Schritt weiter: Durch die Einführung eines Lobbyregisters sowie eines legislativen und exekutiven Fußabdrucks wollen wir noch mehr Transparenz schaffen. Interessensvertretungen sind ein legitimer Bestandteil einer lebendigen Demokratie. Der Austausch mit Verbänden ist eine wichtige Grundlage politischer Entscheidungen, ihr Fachwissen kann Gesetzesvorhaben inhaltlich voranbringen. Zugleich ist es von hoher Bedeutung, transparent aufzeigen, welche Perspektiven und Positionen in Gesetzgebungsprozessen berücksichtigt wurden und wer dabei beteiligt war. Während das Lobbyregister als öffentlich einsehbares Verzeichnis von Interessensvertreter*innen dient, zeichnet der legislative und exekutive Fußabdruck nach, wer in welcher Weise an der Entstehung eines Gesetzes mitgewirkt hat. Beides erhöht die Akzeptanz für politische Entscheidungen, das gilt sowohl für uns als Regierungsfraktionen als auch für den Senat. Mehr Transparenz stärkt das Vertrauen der Hamburger*innen in die Politik und das ist ein Gewinn für alle.“
Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Mit Einführung des Transparenzgesetzes im Jahr 2012 und dem damit verbundenen Transparenzportal nahm Hamburg bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Im Jahr 2020 haben wir die Transparenzpflicht der Hamburgischen Verwaltung sogar in der Verfassung verankert. Jetzt gehen wir den nächsten Schritt: Mit unserem Antrag legen wir den Grundstein für ein Hamburgisches Lobbyregistergesetz. Lobbyismus und organisierte Interessenvertretung gehören zu einer offenen und pluralistischen Gesellschaft dazu. Für uns ist dabei klar, dass Bürger:innen ein Recht darauf haben, nachzuvollziehen, welche Akteur:innen sich in welcher Form an Gesetzesvorhaben beteiligt haben. Uns ist wichtig, dass das Lobbyregistergesetz unbürokratisch und anwendungsfreundlich ausgestaltet wird. Sichergestellt werden muss aber auch, dass Verstöße gegen Registrierungspflichten Sanktionen nach sich ziehen. Unser Ziel ist ein solides Gesetz als weiterer Baustein der Transparenzstadt Hamburg.“
Hintergrund:
Ein Lobbyregister ist eine öffentlich einsehbare Datenbank, in der sich Akteur*innen auf Grundlage eines Lobbyregistergesetzes verpflichtend eintragen müssen, wenn sie an politische Entscheidungsträger*innen herantreten. Dies geschieht durch die Akteur*innen vor einer entsprechenden Kontaktaufnahme. Ein legislativer und exekutiver Fußabdruck zeichnet nach, wer – je nachdem wer den Gesetzesentwurf einbringt – außerhalb der Legislative oder Exekutive an der Entstehung eines konkreten Gesetzes beteiligt war und Einfluss genommen hat. Eine Auflistung beteiligter Akteur*innen kann durch die Veröffentlichung von eingegangenen Stellungnahmen ergänzt werden.
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