Digitalisierung

Neues E-Government-Gesetz – Rot-Grün setzt sich für Stärkung der digitalen Verwaltung ein

Die Hamburger Verwaltung wird immer digitaler. Um einen schnellen und sicheren Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen zu schaffen, sind Rechtssicherheit und Verbindlichkeit essenziell. Vor diesem Hintergrund setzen sich SPD und Grüne für ein eigenständiges Gesetz zur Digitalisierung der Hamburger Verwaltung ein. Über den entsprechenden Antrag der Regierungsfraktionen entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 28. Februar.

Dazu Eva Botzenhart, Sprecherin für Digitalisierung und Datenschutz der Grünen Fraktion Hamburg: „Unsere Verwaltung wird immer digitaler und davon profitieren wir alle. Denn die digitale Verwaltung ermöglicht es den Bürger*innen und Unternehmen, Verwaltungsdienstleistungen unkompliziert und schnell in Anspruch zu nehmen und macht unsere Stadt zu einer attraktiven Arbeitgeberin. Um die Potenziale der Digitalisierung auch in Zukunft voll ausschöpfen zu können, ist eine neue Rechtsgrundlage notwendig. Mit einem sogenannten E-Government-Gesetz schaffen wir die bisher fehlende Rechtssicherheit und Verbindlichkeit bei Themen wie der elektronischen Kommunikation mit Behörden, der komplett digitalen Vorgangsbearbeitung und dem datenschutzkonformen Einsatz künstlicher Intelligenz. Darüber hinaus stellen wir mit dem neuen Gesetz sicher, dass ein barrierefreier Zugang zu Verwaltungsleistungen für alle Menschen in Hamburg sowie für Unternehmen, Organisationen und Verwaltungsmitarbeiter*innen gewährleistet ist. Denn eine digitale Verwaltung mit transparenten Prozessen ist es, was unsere Stadt am Laufen hält und Grundlage für unser tägliches Leben und Wirtschaften ist.“

Dazu Tim Stoberock, Experte für digitale Verwaltung der SPD-Fraktion Hamburg: „Mit der Digitalisierung wird die Verwaltung für alle Bürger:innen zugänglicher, effizienter und nutzerfreundlicher. Diese Chance müssen wir nutzen und setzen uns für die Einführung eines eigenständigen E-Government-Gesetzes für Hamburg ein. Wir gehen damit einen entscheidenden Schritt hin zu einer modernen, serviceorientierten Verwaltung, die sich an den Lebenslagen und Bedürfnissen der Menschen in Hamburg orientiert. Wir beseitigen bestehende rechtliche Hürden und schaffen die Grundlage für eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung. Dies umfasst nicht nur die elektronische Kommunikation und Vorgangsbearbeitung, sondern auch die Förderung von Open Data und Open Source. Auch der datenschutzkonforme Einsatz von künstlicher Intelligenz soll im neuen Gesetz geregelt werden. Unser Ziel ist es, eine barrierefreie und transparente Verwaltung zu schaffen, die auch in Zukunft ihre Aufgaben effizient und zuverlässig erfüllen kann. Hamburg steht an der Spitze der digitalen Transformation – davon profitieren alle Hamburger:innen.“

Den Antrag zur Pressemitteilung finden Sie hier.

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