Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich mit einem gemeinsamen Antrag für den elektronischen Rechtsverkehr und die Einführung der elektronischen Verfahrensakte am Hamburgischen Verfassungsgericht ein. Die geplante Gesetzesänderung beinhaltet auch eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Hamburgischen Verfassungsgerichts und neue Regelungen zu Stellvertretungen sowie zu Beginn und Ende der Amtszeit. Ein entsprechender rot-grüner Antrag wird am 24. April in der Hamburgischen Bürgerschaft beraten.
Dazu Lena Zagst, Sprecherin für Justizpolitik und Verfassung der Grünen Fraktion Hamburg: „Unsere ehrenamtlich tätigen Verfassungsrichter*innen verdienen höchste Anerkennung für ihre verantwortungsvolle Aufgabe. Zuletzt wurde ihre Aufwandsentschädigung im Jahr 1982 erhöht. Die nun von uns auf den Weg gebrachte Erhöhung ist daher überfällig und bedeutet zugleich eine Würdigung ihrer wichtigen Arbeit für unseren Rechtsstaat. Wir müssen kontinuierlich dafür sorgen, dass das Justizsystem attraktiv bleibt und darüber hinaus den Ansprüchen unserer Zeit gerecht wird. Dabei geht es vor allem auch um die erfolgreiche Digitalisierung. Mit unserem Antrag ermöglichen wir dem Landesverfassungsgericht die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs und führen beim Hamburger Verfassungsgericht die elektronische Verfahrensakte ein. Durch die elektronische Akte wird der Zugang zum verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz beschleunigt und vereinfacht. Auf diese Weise stärkt die notwendige Digitalisierung die Funktionalität und Akzeptanz unseres Justizwesens.“
Dazu Olaf Steinbiß, verfassungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Wir schaffen mit unserem Antrag die gesetzliche Grundlage für die Digitalisierung am Hamburgischen Verfassungsgericht. Mit den digitalen Neuerungen wird der verfassungsrechtliche Rechtsschutz in Hamburg schneller und moderner. Die Gesetzesänderung bietet nun auch die Gelegenheit, erstmals seit über 40 Jahren die Aufwandsentschädigung für Verfassungsrichter*innen anzupassen. Damit erfahren die Hamburgischen Verfassungsrichter*innen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine angemessene Wertschätzung.“
Hintergrund:
Das Hamburgische Verfassungsgericht ist als höchstes Gericht der Freien und Hansestadt Hamburg insbesondere für die in Art. 65 HV benannten Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, für Entscheidungen über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen und Landesrechtsverordnungen mit der Hamburgischen Verfassung, für Beschwerden gegen die Gültigkeit von Wahlen zu Bürgerschaft und Bezirksversammlungen sowie für Streitigkeiten über die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden zuständig. Es besteht aus der Präsidentin und acht weiteren Verfassungsrichter*innen sowie ihren Stellvertreter*innen.
Den Antrag zur Pressemitteilung finden Sie hier.


Neuste Artikel
Wahlen
Landtagswahl in Sachsen-Anhalt – Alam: „Die Demokratie muss sich jetzt wehrhaft zeigen!“
Die heutige Landtagswahl in Sachsen-Anhalt stellt eine Zäsur in der Geschichte der Bundesrepublik dar: Sollte die AfD dort künftig eine Regierung anführen können, hätte dies weitreichende Folgen, auch bundesweit. Mit einem vorläufigen Endergebnis wird am frühen Montagmorgen gerechnet. Nach aktuellem Stand der Stimmenauszählung haben es BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erneut in den Magdeburger Landtag geschafft. Dazu…
Erinnerungskultur
80 Jahre nach der Gedenkwoche von 1946 – Bürgerschaftsfraktionen erinnern an ermordete Menschen aus dem Hamburger Widerstand
Die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, Grünen und Linken erinnern heute gemeinsam an Menschen aus dem Hamburger Widerstand, die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft hingerichtet wurden. Anlass ist der 80. Jahrestag einer besonderen Hamburger Gedenkwoche: Am 4. September 1946 ließ der Hamburger Senat die Urnen der Ermordeten für drei Tage feierlich im Rathaus aufbahren. Mit einer Gedenkfeier im…
Digitalisierung
Privatsphäre schützen – Rot-Grün will Smartglasses in Schwimmbädern und im ÖPNV untersagen
Smartglasses mit integrierten Kameras ermöglichen Foto- und Videoaufnahmen, die für andere Menschen kaum wahrnehmbar sind. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen deshalb den Schutz der Privatsphäre stärken und den Einsatz solcher Brillen klarer regulieren. In den Schwimmbädern und Saunen von Bäderland sowie in Bussen, Bahnen und zugangsbeschränkten Stationsbereichen des HVV soll die Nutzung von…
Ähnliche Artikel
Justiz
Sexuelle Selbstbestimmung – Zagst: Bundesrat sendet starkes Signal für besseren Schutz vor sexualisierter und patriarchaler Gewalt
Der Bundesrat hat heute den Bundesratsinitiativen für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ sowie für die stärkere Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Motive bei Tötungsdelikten zugestimmt. Die Grüne Fraktion Hamburg begrüßt diese Entscheidungen außerordentlich und sieht darin ein wichtiges Signal für einen besseren Schutz vor sexualisierter und patriarchaler Gewalt. Dazu Lena Zagst, rechtspolitische Sprecherin der…
Justiz
Bei häuslicher Gewalt – Einfacherer Ausstieg aus dem gemeinsamen Mietvertrag
Der gemeinsame Mietvertrag bedeutet für Betroffene von häuslicher Gewalt zusätzliches Leid: Sie bleiben häufig auch nach dem Auszug abhängig von ihren gewalttätigen Partnern und müssen langwierige Gerichtsverfahren durchstehen. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich deshalb für einen einfacheren Ausstieg aus gemeinsamen Mietverträgen in Fällen häuslicher Gewalt ein. Betroffenen wird so ein klarer Neuanfang…
Justiz
Investieren in ein starkes Hamburg von morgen – Rot-Grün stärkt Justiz, Verbraucher- und Tierschutz
Im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/26 setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen für die nachhaltige Stärkung des Hamburger Rechtsstaats, des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes ein. Der kostenlose Examens-Crashkurs für angehende Jurist*innen wird fortgeführt und die Digitalisierung der Verbraucherzentrale Hamburg weiter ausgebaut. Darüber hinaus werden zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 2,5 Millionen Euro für…