Das im April vom Bundestag verabschiedete „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften” ist ein großer Schritt hin in Richtung Anerkennung für trans*-, inter* und nicht-binären Menschen in Deutschland. Es ersetzt ab dem 1. November das diskriminierende Transsexuellengesetz. Schon ab dem 1. August können Termine beim Standesamt vereinbart werden, um den Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern. Die Grüne Fraktion hat daher zuletzt zwei Informationsabende zum neuen Selbstbestimmungsgesetz organisiert, die auf großes Interesse gestoßen sind.
Dazu Dr. Adrian Hector, Sprecher für geschlechtliche Vielfalt der Grünen Fraktion Hamburg: „Für uns markiert der bevorstehende Wandel einen überfälligen Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung und Menschenwürde. Bei unseren zwei voll ausgebuchten Informationsveranstaltungen haben wir gemerkt: Die Community kann es nach jahrelangem Warten und der gefühlt endlosen Diskriminierung kaum erwarten, dass es endlich so weit ist. Ab dem 1. August ist es möglich, Termine zur Änderung des Geschlechtseintrags zu machen. Das ist also ein Tag, den sich Betroffene dick im Kalender anstreichen sollten. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz bricht für trans*-, inter* und nicht-binäre Menschen in Deutschland ein neues Zeitalter an. Gleichzeitig ist klar geworden, dass es weiterhin viele offene Fragen gibt, zum Beispiel zum Anmeldeverfahren, zur Anzahl der Vornamen oder zu den Regelungen bei trans* Elternschaft. Es ist gut, dass auch die Standesämter hierzu schon Auskunft geben können und von den zuständigen Behörden mit Informationen versorgt werden. Sie werden zudem für die korrekte Anwendung entsprechend sensibilisiert und geschult. Das ist uns nach den vielen Diskriminierungserfahrungen der Betroffenen ganz besonders wichtig.”
Hintergrund
Bisher mussten Betroffene zur Änderung ihres Geschlechts das sogenannte Transsexuellengesetz nutzen, das teure Gerichtsverfahren und eine oft als entwürdigend empfundene psychologische Begutachtung erfordert hat. Das Gesetz wurde mehrfach vom Bundesverfassungsgericht als in Teilen verfassungswidrig erklärt. Ab dem 1. August wird es nun möglich sein, sich direkt beim Standesamt für eine Vornamens- und Personenstandsänderung anzumelden. Nach einer dreimonatigen Wartefrist kann die Änderung dann mit einer einfachen Erklärung vollzogen werden.
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