Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen bringen ein Lobbyregister für Hamburg auf den Weg. Künftig sollen alle an Gesetzgebungsverfahren und Verwaltungsentscheidungen beteiligten Personen registriert und inhaltliche Argumente offengelegt werden. Politische Entscheidungsprozesse werden so für alle Menschen in Hamburg nachvollziehbarer. Über den rot-grünen Antrag stimmt die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer nächsten Sitzung am 15. Januar ab.
Dazu Eva Botzenhart, Sprecherin für Digitalisierung und Datenschutz der Grünen Fraktion Hamburg: „Die Einführung eines Lobbyregisters ist ein entscheidender Schritt für mehr Transparenz und Vertrauen in die Politik unserer Stadt. Als Grüne setzen wir uns seit Jahren dafür ein, politische Entscheidungsprozesse offener und nachvollziehbarer zu gestalten. Mit diesem Antrag macht Rot-Grün sichtbar, wer Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren nimmt und stärkt damit die demokratische Willensbildung. Ein modernes Lobbyregister gibt den Bürger*innen die Möglichkeit, sich ein eigenes Bild zu machen, und stellt sicher, dass Partikularinteressen nicht über das Gemeinwohl gestellt werden. Es ist gut, dass dieses wichtige Projekt auf den letzten Metern dieser Legislatur noch umgesetzt wird und Hamburg so seiner Vorreiterrolle in Sachen Transparenz gerecht bleibt.“
Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Das Lobbyregister ist ein weiterer Meilenstein für mehr Transparenz in Hamburg. Es soll künftig noch nachvollziehbarer sein, wie politische und behördliche Entscheidungen zustande kommen und wer daran beteiligt ist. Hamburger:innen sollen die Möglichkeit bekommen, sich über diese Einflussnahmen genauer zu informieren. Dazu wird nicht nur transparent gemacht, welche Akteur:innen Lobbyarbeit betreiben, sondern auch, welche inhaltlichen Argumente dabei vorgebracht werden. Das schafft in gesellschaftlich herausfordernden Zeiten mehr Vertrauen in Politik und Verwaltung. Mit dem Lobbyregister verfolgen wir unsere Linie konsequent weiter. Bereits 2012 haben wir mit der Einführung des Transparenzgesetzes bundesweit eine Vorreiterrolle in Sachen Informationsfreiheit und Transparenz der öffentlichen Verwaltung eingenommen. Das daraus resultierende Transparenzportal besteht bereits seit zehn Jahren. Im Jahr 2020 wurde die Transparenzpflicht der Verwaltung sogar in der hamburgischen Verfassung verankert.“
Den Antrag zur
Pressemitteilung finden Sie hier.
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