Der Deutsche Bundestag hat Ende März mit breiter Mehrheit eine Grundgesetzänderung beschlossen, die den Bundesländern erstmals eine jährliche strukturelle Kreditaufnahme von bis zu 0,35 Prozent des BIP ermöglicht – unabhängig von Konjunktur oder Notlagen. Um dies auch in Hamburg umzusetzen, sollen nun auch die Landesverfassung und die Landeshaushaltsordnung angepasst werden. Mit einem gemeinsamen Zusatzantrag setzen sich SPD, CDU und Grüne dafür ein, dass Hamburg diese neuen finanziellen Spielräume künftig gezielt für zukunftsgerichtete Investitionen vor allem in Forschung, Bildung und Technologietransfer nutzt (siehe Anlage). Vom Prinzip eines ausgeglichenen Haushaltes soll dabei nicht abgewichen werden. Über den Antrag stimmt die Hamburgische Bürgerschaft am 2. Juli 2025 ab.
Dazu Dennis Paustian-Döscher, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen Fraktion Hamburg: „Mit der Reform der Schuldenbremse haben wir die Voraussetzungen für dringend notwendige Investitionen in die Zukunftsfähigkeit sowie für die klimagerechte Transformation unserer Stadt geschaffen. Unser Ziel ist es, dass das Geld nun so investiert wird, dass Hamburg langfristig und bestmöglich profitiert. Deshalb werden wir die neuen Spielräume verantwortungsvoll für mehr Klimaschutz, gute Bildung, neue Technologien, den Wissenschaftsstandort sowie eine starke Hamburger Wirtschaft nutzen. Besonders wichtig ist uns, dass diese Ausgaben die finanzielle Generationengerechtigkeit Hamburgs nicht gefährden werden. Gerade in Zeiten multipler Krisen braucht es eine kluge Balance zwischen notwendigen Investitionen und haushaltspolitischer Verantwortung.“
Dazu Milan Pein, haushaltspolitischer Sprecher der SPD‑Fraktion Hamburg: „Hamburg hat in den vergangenen Jahren eine solide und nachhaltige Finanzpolitik betrieben. Deutschland und Hamburg brauchen massive Investitionen in die Infrastruktur, damit wir für die Zukunft weiter gut aufgestellt sind. Mit der Verfassungsänderung und den Anpassungen in der Landeshaushaltsordnung schaffen wir die Spielräume für Zukunftsinvestitionen in Bildung, Wissenschaft und Technologietransfer, die Hamburg dringend benötigt. Dabei behalten wir den Grundsatz der doppischen Haushaltsführung bei, der sich in Hamburg bewährt hat. Hamburg hat künftig mehr Möglichkeiten zur Finanzierung von Zukunftsinvestitionen. Kurzfristige konsumtive Ausgaben sind weiter vom Haushalt gedeckt und werden nicht durch Schulden finanziert. Wir werden mit den neuen Möglichkeiten verantwortungsvoll umgehen und weiter am Prinzip des ausgeglichenen Haushalts festhalten.“
Dazu Thilo Kleibauer, haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Im Zuge der Lockerung der Schuldenbremse auf Bundesebene wurde auch der finanzielle Spielraum für die Bundesländer erweitert. Dies darf aber nicht dazu führen, dass die zusätzlichen Verschuldungsmöglichkeiten zu einer kurzfristigen Ausweitung konsumtiver Maßnahmen genutzt werden. Daher ist es für uns ganz wichtig, dass bei der Reform der Schuldenbremse in Hamburg klare Regeln festgelegt werden, damit die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt langfristig gesichert bleibt. Hierzu gehört insbesondere das Festhalten am doppischen Ergebnisausgleich im Hamburger Haushaltswesen. Gleichzeitig ermöglicht die Neuregelung zusätzliche wachstumsfördernde Investitionen. Hier sollten die Spielräume insbesondere gezielt im Bereich Wissenschaft und damit zur langfristigen Zukunftssicherung der Stadt genutzt werden. Nur wenn mit dem zusätzlichen Finanzrahmen klug und verantwortungsvoll umgegangen wird und gleichzeitig die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte weitergeht, ist auch für Hamburg die Änderung der Schuldenbremse sinnvoll.“
Den Antrag zur Pressemitteilung finden Sie hier.


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