Justiz

Bei häuslicher Gewalt – Einfacherer Ausstieg aus dem gemeinsamen Mietvertrag

Der gemeinsame Mietvertrag bedeutet für Betroffene von häuslicher Gewalt zusätzliches Leid: Sie bleiben häufig auch nach dem Auszug abhängig von ihren gewalttätigen Partnern und müssen langwierige Gerichtsverfahren durchstehen. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich deshalb für einen einfacheren Ausstieg aus gemeinsamen Mietverträgen in Fällen häuslicher Gewalt ein. Betroffenen wird so ein klarer Neuanfang ermöglicht. Zudem werden Schutzeinrichtungen entlastet, die zuletzt gestiegene Fallzahlen bewältigen müssen. Über den rot-grünen Antrag, der eine entsprechende Bundesratsinitiative vorsieht, stimmt die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 16. Juli ab.

Dazu Lena Zagst, rechtspolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Wer vor häuslicher Gewalt flieht, darf nicht weiter durch bürokratische Hürden ausgebremst werden. Es kann nicht sein, dass Betroffene in rechtlichen Abhängigkeiten mit dem Täter verharren müssen – das gefährdet ihre Sicherheit und verhindert einen Neuanfang. Wir wollen, dass sich Betroffene schnell und unbürokratisch aus gemeinsamen Mietverträgen lösen können. Das hilft den Menschen, die unter häuslicher Gewalt und permanenter Angst leiden – und entlastet zugleich Frauenhäuser und andere Schutzeinrichtungen.”

Dazu Sarah Timmann, justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Es ist nicht hinnehmbar, dass Opfer häuslicher Gewalt auch nach dem Auszug noch monatelang für die Miete haften und sich unter eigenem Kostenrisiko zivilrechtlich aus dem Mietvertrag klagen müssen – und das für eine Wohnung, die oft der Ort des gewalttätigen Geschehens war. Mit unserem Antrag setzen wir uns daher für eine bundesweite rechtssichere Lösung ein, die Betroffene schützt, finanziell entlastet und ihnen den Weg in ein neues, sicheres Leben erleichtert.“

Den Antrag zur Pressemitteilung finden Sie hier. 

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