In einem gemeinsamen Antrag setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen für eine Bundesratsinitiative der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Ziel ist es, mit einer Novelle der Finanzgerichtsordnung eine moderne Prozessordnung umzusetzen. So sollen effizientere, digitalere und schnellere Verfahren möglich werden. Die Initiative ergänzt die bisherigen Modernisierungsbemühungen des Bundesministeriums der Justiz für die Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung und die Verwaltungsgerichtsordnung und erstreckt sie auf den Bereich der Finanzgerichtsbarkeit. Über den rot-grünen Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 26. November.
Dazu Lena Zagst, rechtspolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Wer vor Gericht zieht, soll nicht jahrelang warten müssen, bis endlich eine Entscheidung fällt. Ein moderner Rechtsstaat muss dafür sorgen, dass Menschen schnell und unkompliziert zu ihrem Recht kommen. Die Finanzgerichtsordnung ist dafür aber nicht mehr geeignet – sie wurde seit über 25 Jahren nicht grundlegend erneuert. Es ist höchste Zeit für ein Update. Mit unserem Vorschlag wollen wir Verfahren beschleunigen und Gerichte spürbar entlasten. Künftig soll in den meisten Fällen eine Einzelrichter*in entscheiden, während der Senat des Gerichts nur bei besonders schwierigen Verfahren eingeschaltet wird. Auch monatelange Stillstände, wenn eine Klage schlicht nicht weiterverfolgt wird, sollen vermieden werden. Und bei kleineren Streitwerten braucht es nicht immer eine mündliche Verhandlung, ein schriftliches Verfahren reicht oft völlig aus. All das macht die Justiz schneller, verständlicher und orientiert sie näher an den Bedürfnissen der Menschen. Genau dafür setzen wir uns mit unserem Antrag auf Bundesebene ein.“
Dazu Sarah Timmann, justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Ein handlungsfähiger Rechtsstaat lebt vom Vertrauen der Menschen und von seiner Durchsetzungskraft. Kläger:innen müssen darauf vertrauen können, dass die Gerichte zügig und zuverlässig entscheiden. Um Verfahrensdauern zu verkürzen, braucht es neben mehr Personal und einer besseren Digitalisierung auch eine Modernisierung der Prozessordnungen in allen Gerichtsbarkeiten. Wir setzen uns dafür ein, dass der Bund diesen Schritt auch bei der Finanzgerichtsordnung geht und den Gerichten die modernen, digitalen und effizienten Werkzeuge an die Hand gibt, die sie im heutigen Gerichtsalltag brauchen. Damit können gerichtliche Verfahren künftig schneller und effizienter durchgeführt werden – ohne die juristische Angreifbarkeit der Verfahren zu erhöhen.“


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