Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen eine Umweltkomponente in das Hafengeld einführen. Seeschiffe mit entsprechend sauberer Technologie sollen künftig einen Abschlag erhalten, andere zahlen einen höheren Anteil. Damit sollen Anreize für den verstärkten Einsatz von umweltfreundlichen Schiffen geschaffen werden. Einen entsprechenden Antrag bringt Rot-Grün in die Bürgerschaft am 11. Oktober ein.
Dazu Anjes Tjarks, Vorsitzender und hafenpolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Rußende Schiffe und rauchende Schornsteine – dieses Bild vom Hamburger Hafen soll zunehmend der Vergangenheit angehören. Der Hafen und insbesondere der Seeschiffsverkehr sind die größten Verursacher von Stickstoffemissionen in Hamburg. Deshalb ist es wichtig, dass auch die Seeschifffahrt ihren Beitrag dazu leistet, dass die Luftqualität in unserer Stadt besser wird. Um das zu erreichen, führen wir eine Umweltkomponente in das Hafengeld ein, die besonders saubere Schiffe belohnt und für andere Anreize schafft, besser zu werden. Das ist ein wichtiges Signal dafür, dass wir den Weg zu einem Grünen Hafen ernst meinen. Gerade weil viele ökologische Standards in der Seeschifffahrt international geregelt werden, ist das Hafengeld eines der wenigen Instrumente, die im Einflussbereich der Hamburger Politik liegen, um die Luft im Hafen zu verbessern. Zusammen mit dem Neubau einer Landstromanlage am Kreuzfahrtterminal Altona packen wir das jetzt an.“
Dazu Dr. Joachim Seeler, hafenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit diesem neuen Bonus-Malus-System im Hafengeld schaffen wir spürbare Anreize dafür, den Hamburger Hafen mit umweltfreundlichen Schiffen anzulaufen. Künftig können Reedereien durch eine geringere finanzielle Belastung über das Hafengeld profitieren, was verstärkt dazu einlädt, Schiffe mit sauberen Technologien hier in Hamburg einzusetzen. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen dafür, dass auch der Hafen seinen Beitrag zu besserer Luft in unserer Stadt leistet.“
Hintergrund:
Die rot-grüne Initiative sieht vor, stufenweise einen Teil der Bruttoraumzahl (BRZ), eine Bemessungsgröße des Hafengeldes, zugunsten einer Umweltkomponente umzuwidmen. Zum 1. Januar 2018 sollen 15 Prozent der BRZ zugunsten der neuen Umweltkomponente umgewidmet werden, zum 1. Januar 2019 soll sie 20 Prozent ausmachen. Bemessen wird die Höhe der Umweltkomponente am IAPP-Wert eines Schiffes, ein international festgelegter Wert für Stickstoffoxidemissionen. Seeschiffe, die einen hohen Wert vorlegen können, erhalten einen Abschlag an der Umweltkomponente. Seeschiffe, die ein niedriges oder kein IAPP-Rating vorlegen, zahlen einen höheren Anteil. Dabei soll eine Spanne von plus 15 Prozent Zuschlag bis minus 30 Prozent Abschlag gelten.
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