Erstmals seit der Inbetriebnahme des Fahrradleihsystems StadtRAD kam es Ende August diesen Jahres zu einem Ausfall eines Großteils der Fahrradflotte. Vom 25. August bis 22. September fielen bis zu 1750 StadtRÄDER aus. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2016 gab es 2017 156.646 Ausleihen (sog. Ausleihvorgänge) weniger. Da es durch die schadhaften Tretlager zu einer Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Flottenverfügbarkeit von 92,5 % kam, muss die Deutsche Bahn Connect GmbH allein für diesen Ausfall eine Vertragsstrafe in Höhe von voraussichtlich knapp 90.000 Euro an die Stadt zahlen.
Dazu Martin Bill, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das Fahrradleihsystem StadtRAD hat sich mit den 209 Leihstationen und 2.450 Fahrrädern sehr gut in der Stadt etabliert. Bisher kam es zu keinen größeren Ausfällen. Erstmals kam es ab 25. August zu einem Ausfall eines Großteils der Flotte, den alle Nutzer deutlich spürten. Das hatte erhebliche Auswirkungen. Über 150.000 Ausleihvorgänge weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres sprechen eine deutliche Sprache. Zum Glück gibt es vertragliche Regelungen für solche Fälle. Die Deutsche Bahn Connect wird knapp 90.000 Euro Vertragsstrafe an die Stadt entrichten müssen. Und das ist auch richtig so.“
Hintergrund:
Der genaue Betrag der Maluszahlungen wird erst mit der Jahresabschlussrechnung erfasst werden. Auch die Tatsache, dass der Ausfall über den Monatswechsel erfolgte, kann bei der zugrunde zu legenden Monatsbetrachtung ergeben, dass der Betrag höher ist. Doch allein die fast 90.000 Euro für diesen einen Ausfall sind deutlich mehr als die Deutsche Bahn Connect in den Jahren 2010, 2011 und 2015 für das ganze Jahr zahlen musste (vgl. Drs. 21/10185 und 21/10340).


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