Heute hat Senatorin Stapelfeldt den Mietenspiegel 2017 vorgestellt. Zwischen 2015 und 2017 sind die Mietpreise in Hamburg um 5,2 Prozent gestiegen. Dies ist ein leichter Abfall in der Preissteigerung im Vergleich zur Vorlaufperiode 2013 bis 2015 – aber immer noch deutlich über der regulären Inflationsrate von derzeit 1,7 Prozent. Ob dies ein Effekt der Mietpreisbremse ist, die von den großen Wohnungsunternehmen eingehalten wird, muss näher untersucht werden. Für die Grüne Fraktion ist es unerlässlich, dass im Bund die Mietpreisbremse weitergeführt wird.
Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Wieder zeigt sich, dass die Nachfrage in Hamburg das Angebot deutlich übersteigt. Der Druck auf den Hamburger Wohnungsmarkt ist ungebrochen. Ich rechne damit, dass wir erst in etwa fünf Jahren eine Entspannung spüren werden, wenn die Großprojekte, wie Neugraben, Jenfelder Au, Trabrennbahn, Kolbenschmidt, Holsten, Pergolenviertel umgesetzt bzw. im Bau sind. Deshalb dürfen wir jetzt nicht nachlassen. Wir müssen zudem das neue 8-Euro-Effizienzhaus der SAGA verstärkt in die Umsetzung bekommen. Mit den angestrebten 3000 Sozialwohnungen schaffen wir dann auch genügend bezahlbaren Wohnraum. Wer, wie die Linkspartei, laufend Steigerungen an gefördertem Wohnraum fordert, verschweigt den Menschen, dass wir jährlich etwa eine Milliarde Euro an Miet- und Wohnungsbausubvention sowie Stadtteilförderung – allein in Hamburg – aus dem Staatshaushalt bzw. den Steuergeldern der Hamburgerinnen und Hamburger bezahlen. Angesichts dessen muss die Linke den Menschen erklären, woher noch mehr Geld kommen soll. Im Übrigen: Der Mietenspiegel ist kein Zwangsinstrument zur Mietenerhöhung – Vermietern steht es frei, auch mal ein paar Jahre Mieten nicht zu erhöhen – das wird auch nicht gleich in den Ruin führen.“
Hintergrund:
Die eine Milliarde Euro jährlich setzt sich aus etwa 200 Millionen Euro für die Wohnungsbauförderung, 600 Millionen Euro „Kosten der Unterkunft“, 40 Millionen Euro für die soziale Stadtteilförderung zusammen. Hinzugerechnet werden müssen noch Wohngeld sowie die Kosten für Flüchtlingsunterkünfte.
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