Auch künftig soll in Hamburg der Zweckentfremdung von Wohnraum ein Riegel vorgeschoben werden. Die bislang geltende Verordnung läuft am 31. März aus und soll auf Initiative der Fraktionen von SPD und Grünen für weitere zehn Jahre auf den Weg gebracht werden. Einen entsprechenden Antrag bringt Rot-Grün zur Bürgerschaftssitzung am 14. Februar ein.
Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Gerade in einer so attraktiven Stadt wie Hamburg ist die Versuchung groß, Wohnraum für gewerbliche Zwecke umzunutzen, insbesondere auch für die lukrative Unterbringung von Touristinnen und Touristen. Eine zügellose Zweckentfremdung von Wohnungen würde den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt noch mehr belasten und die Mieten nach oben treiben. Deswegen ist es ein Gebot der sozialen Verantwortung, der Verknappung von Wohnraum mit einer Verlängerung des Zweckentfremdungsverbots entgegenzuwirken.“
Dazu Dirk Kienscherf, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Angesichts des angespannten Hamburger Wohnungsmarkts ist der Schutz und die Sicherung vorhandener Wohnungen weiterhin enorm wichtig. Ein Auslaufen des Zweckentfremdungsverbots Ende März wäre wohnungspolitisch fatal. Damit wäre es zukünftig möglich, tausende von Wohnungen in Gewerberäume umzuwandeln. Das müssen wir verhindern. Durch die von uns beantragte Verlängerung der Verordnung behält das umfangreiche Hamburger Wohnraumschutzgesetz seine Wirkung. Es gilt damit weiterhin, dass nur in Ausnahmefällen eine gewerbliche Nutzung von Wohnraum oder ein vorübergehender Leerstand möglich ist und entsprechend genehmigt werden muss.“
Seit 1971 gilt in Hamburg ununterbrochen ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum. Zweckentfremdet ist eine Wohnung dann, wenn sie nicht zum Wohnen genutzt wird.


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