In der heutigen Bürgerschaftssitzung stehen der vom Senat vorgestellte Klimaplan und das Klimagesetz im Mittelpunkt. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion sieht beides als Fundament für die Hamburger Klimaneutralität und als ersten großen Schritt in das postfossile Zeitalter.
Dazu Anjes Tjarks, Vorsitzender der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Klimaschutz ist unser aller Auftrag! Deswegen haben wir in Hamburg bereits das bundesweit ambitionierteste Kohleausstiegsgesetz vorgelegt, und deswegen folgt jetzt ein Klimaschutzgesetz, das in Deutschland seinesgleichen sucht. Denn wir zeigen hunderte von konkreten Maßnahmen auf, die in den kommenden Jahren gestaltet und umgesetzt werden müssen. Dabei ist die Frage nach Klimaschutz immer auch eine zutiefst soziale Frage. Das haben wir auf dem Zettel und werden es bei allen Maßnahmen mitdenken.
Der Weg zum postfossilen Zeitalter wird die Grundlage für Wohlstand und Arbeitsplätze sein. Deshalb ist es wichtig, dass der Ausbau der Windenregie endlich vorankommt. Und es ist gut, dass sich der Hamburger Hafen zunehmend diesem Thema stellt. Klimaschutz eine Investition in die Zukunft. Klimapolitik steht nicht in Widerspruch zur Wirtschaftspolitik. Im Gegenteil: Wer sich für den Klimaschutz einsetzt, betreibt aktive Industrie- und Standortpolitik. Und erhält unsere Lebensgrundlage.“
Dazu Ulrike Sparr, umweltpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Mit dem Klimaschutzgesetz und dem Klimaplan schaffen wir das, was die Bundesregierung bisher versäumt hat: Effektive Maßnahmen in die Wege leiten, um echten Klimaschutz zu leisten. Wir bringen Hamburg auf den Weg zur Klimaneutralität und bekennen uns auch dazu, dass wir Anpassungsmaßnahmen in die Wege leiten müssen, um Hamburg für die bevorstehenden Veränderungen durch den Klimawandel zu wappnen. Wichtig ist auch, dass die Fachbehörden für die Umsetzung in die Verantwortung genommen werden und wir die Klimaziele auch ordnungsrechtlich festlegen. Zudem verankern wir den Klimaschutz an demokratisch höchstmöglicher Stelle, nämlich als Staatsziel in der Hamburger Verfassung. Das ist nicht nur ein Bekenntnis zu Hamburgs Verantwortung, sondern auch rechtlich bedeutender als der oft geforderte symbolische Klimanotstand, denn jedes Gesetz und staatliches Handeln muss mit der Verfassung vereinbar sein.“


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