Innenpolitik

Moderater Kompromiss: Novellierung des Hamburger Polizeirechts

Der Senat hat heute einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Hamburger Polizeirechts auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetzentwurf wird der Datenschutz durch Anpassung an das neue EU-Datenschutzrecht (Richtlinie (EU) 2016/680) gestärkt. Darüber hinaus werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Urteil zum BKA-Gesetz umgesetzt.

Dazu Antje Möller, innenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Novellierung war vorrangig aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz notwendig. Wir haben damit eine Fortentwicklung des Hamburger Polizeirechts auf den Weg gebracht, die nicht an ideologischen Debatten orientiert ist, sondern an den rechtlichen Anpassungsbedarfen und den konkreten Praxiserfahrungen in der Umsetzung des Hamburger Polizeirechts (SOG und PolDVG). Als Grüne ist für uns die Verhältnismäßigkeit zwischen präventiven Maßnahmen der öffentlichen Sicherheit und Einschränkung der Freiheitsrechte maßgebliches Kriterium. In Hamburg gibt es deshalb keine Online-Durchsuchung von Computern durch die Polizei und keine Ausweitung des Gefahrenbegriffs nach bayerischen Vorbild. Mit der maßvollen Weiterentwicklung haben wir eine solide Arbeitsgrundlage für die Hamburger Polizei, die den sich ändernden Herausforderungen gerecht wird.“

Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Hamburg beteiligt sich nicht an einem Wettbewerb um das schärfste Polizeigesetz. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf regelt eine zeitgemäße und maßvolle Anpassung der polizeilichen Befugnisse vor dem Hintergrund sich verändernder Bedingungen in der Polizeiarbeit. In diesem Zusammenhang möchte ich die Regelung zur sogenannten elektronischen Fußfessel hervorheben: Diese Maßnahme soll die Polizei nach dem vorliegenden Entwurf zukünftig nicht nur zur Terrorbekämpfung einsetzen können, sondern auch als Maßnahme im Bereich der Beziehungsgewalt. Die elektronische Fußfessel ist aus meiner Sicht ein wichtiges Mittel, mit dem beispielsweise Kontakt- und Näherungsverbote gegenüber Gewalttätern wirkungsvoll ergänzt und konsequenter durchgesetzt werden können. Wir werden den heute im Senat beschlossenen Gesetzentwurf im Herbst in der Bürgerschaft und im Innenausschuss auch im Rahmen einer Sachverständigenanhörung sehr gründlich diskutieren und beraten.“

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