Der Senat hat heute die Novellierung des 2012 in Kraft getretenen Hamburgischen Transparenzgesetzes beschlossen. Neu ist, dass Bürgerinnen und Bürger nun zusätzlich das Recht erhalten, sich über das Hamburger Transparenzportal auch über Vorgänge der mittelbaren Staatsverwaltung zu informieren. Waren bisher lediglich Behörden in direkter staatlicher Trägerschaft verpflichtet, administrative Abläufe öffentlich zugänglich zu machen, gilt das Transparenzgesetz jetzt auch für die selbstständig verwalteten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt diese Gesetzesnovelle, weil sie dem auch gegenüber der mittelbaren Staatsverwaltung bestehenden Informationsinteresse gerecht wird.
Dazu Carola Timm, justiz- und datenschutzpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Erweiterung des Transparenzgesetzes auf die mittelbare Staatsverwaltung ist ein wichtiger Schritt, denn sie ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt Einsicht in das Verwaltungshandeln unabhängig von der jeweiligen Rechtsform. Das entspricht den wesentlichen Gesetzeszielen des Transparenzgesetzes, nämlich der Förderung demokratischer Willensbildung durch verbesserte Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit staatlichen Handelns. Die Einbeziehung der mittelbaren Staatsverwaltung führt zu einer Vervollständigung und Optimierung eines im Ländervergleich vorbildlichen Gesetzes.”
Hintergrund: Das Transparenzportal wird mit 66.000 Veröffentlichungen und über 22.7 Millionen Nutzerzugriffen im untersuchten Zeitraum aktiv gestaltet und intensiv genutzt. Eine Evaluation des 2012 in Kraft getretenen Hamburger Transparenzgesetzes, durchgeführt durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation am Deutschen Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung in Speyer, hat gezeigt, dass es sich eindrücklich bewährt und etabliert hat und lediglich in einzelnen Bereichen Verbesserungspotentiale bestehen, die durch die Novellierung berücksichtigt werden sollen. Deutlich wurde auch, dass sich viele vor Gesetzeseinführung artikulierte Befürchtungen nicht bestätigt haben, was vor allem auf die gelungene rechtliche Abwägung zwischen Informationsinteresse und Geheimhaltungsinteresse zurückzuführen ist, wie etwa bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Die nun zusätzlich mit einbezogene mittelbare Staatsverwaltung umfasst juristische Personen des öffentlichen Rechts, die zwar unter staatlicher beziehungsweiser kommunaler Rechts- und Fachaufsicht stehen, aber als selbstständige Verwaltungseinheiten fungieren. Um den jeweiligen Besonderheiten der einzelnen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Stiftungen und Anstalten im Gesetzestext gerecht zu werden, hat es einen von der Behörde gesteuerten umfangreichen Beteiligungsprozess gegeben mit überzeugenden Ergebnissen, die sich in diesem Gesetzesentwurf wiederspiegeln.


Neuste Artikel
Internationales
Gemeinsame Resolution – Hamburg setzt ein klares Zeichen gegen das iranische Regime und für die Menschen in Iran
Mit einer gemeinsamen Resolution setzen SPD, CDU und GRÜNE in der Hamburgischen Bürgerschaft ein starkes Zeichen der Solidarität mit den Menschen in Iran. Die Initiative geht auf einen Vorstoß der CDU-Fraktion zurück und verurteilt das brutale Vorgehen des Mullah-Regimes sowie die systematische Unterdrückung durch die Revolutionsgarden (IRGC). Zugleich fordert die Bürgerschaft den Senat auf, sich…
Fraktionsvorstand
AfD-Verbotsverfahren prüfen – Imhof: „Es ist unsere demokratische Pflicht“
Die heutige Aktuelle Stunde steht im Zeichen des Kampfes für die Demokratie und gegen die Feinde der Verfassung. Die AfD hat sich in den vergangenen Jahren massiv radikalisiert und stellt eine wachsende Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung dar. Vor diesem Hintergrund stehen alle demokratischen Kräfte in der Verantwortung, alle Instrumente der wehrhaften Demokratie ins Auge…
Rechtspolitik
Entlastung für Beschäftigte – Heilfürsorge für den Justizvollzug kommt
Beschäftigte im Justizvollzug leisten täglich unter hohen körperlichen und psychischen Belastungen einen unverzichtbaren Beitrag für die öffentliche Sicherheit und Resozialisierung von Gefangenen. Anders als Polizei und Feuerwehr hatten sie bislang keinen Zugang zur Heilfürsorge. Mit einem interfraktionellen Antrag wollen die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und Linken das ändern und die Heilfürsorge auf den Justizvollzugsdienst…
Ähnliche Artikel
Datenschutz
One-Stop-Shop-Prinzip: Wettbewerbsfähigkeit stärken, Aufsichtsstrukturen vereinfachen
In Deutschland müssen Unternehmen mit mehreren Standorten mit verschiedenen Datenschutzbehörden kommunizieren – je nach Bundesland und Zuständigkeit. Das schafft in vielen Fällen übermäßige Bürokratie und sorgt für Wettbewerbsnachteile. In der EU gilt hingegen das One-Stop-Shop-Prinzip: Dort ist bei grenzüberschreitenden Datenschutzangelegenheiten nur die Aufsichtsbehörde am Hauptsitz eines Unternehmens zuständig. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen ersuchen…
Justiz
Bei häuslicher Gewalt – Einfacherer Ausstieg aus dem gemeinsamen Mietvertrag
Der gemeinsame Mietvertrag bedeutet für Betroffene von häuslicher Gewalt zusätzliches Leid: Sie bleiben häufig auch nach dem Auszug abhängig von ihren gewalttätigen Partnern und müssen langwierige Gerichtsverfahren durchstehen. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich deshalb für einen einfacheren Ausstieg aus gemeinsamen Mietverträgen in Fällen häuslicher Gewalt ein. Betroffenen wird so ein klarer Neuanfang…
Justiz
Investieren in ein starkes Hamburg von morgen – Rot-Grün stärkt Justiz, Verbraucher- und Tierschutz
Im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/26 setzen sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen für die nachhaltige Stärkung des Hamburger Rechtsstaats, des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes ein. Der kostenlose Examens-Crashkurs für angehende Jurist*innen wird fortgeführt und die Digitalisierung der Verbraucherzentrale Hamburg weiter ausgebaut. Darüber hinaus werden zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 2,5 Millionen Euro für…