Haushalt

Anpassung der Grunderwerbsteuer: Haushalt stärken und Familien mit Kindern entlasten

Hamburg plant zum 1. Januar 2023 die Grunderwerbsteuer anzugleichen, die beim Kauf von Wohneigentum und Grundstücken anfällt. Die Anpassung des im Bundesvergleich bislang sehr günstigen Steuersatzes von 4,5 auf 5,5 Prozent ist notwendig, um die durch die Corona-Pandemie verursachten enormen Herausforderungen des Doppelhaushalts 2023/24 zu bewältigen. Um die Grunderwerbsteuer sozial gerecht zu gestalten, werden die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen der Hamburgischen Bürgerschaft ein Petitum vorlegen, das die Einführung einer gestaffelten Grunderwerbsteuer für Hamburg vorsieht. Vor allem junge Familien mit Kindern, Erbbaurechtnehmende und der soziale Wohnungsbau sollen von einem ermäßigten Steuersatz von 3,5 Prozent profitieren. Auch eine Ermäßigung für Baugemeinschaften soll geprüft werden. Damit diese Staffelung in Hamburg in Kraft treten kann, ersuchen die Fraktionen den Senat, sich im Bundesrat für eine Länderöffnungsklausel des Grunderwerbsteuergesetzes einzusetzen.

Dazu Dennis Paustian-Döscher, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Es ist unser erklärtes Ziel, Ende 2022 die Ausnahmesituation in Bezug auf die Schuldenbremse zu beenden und einen ausgeglichenen Doppelhaushalt 2023/24 vorzulegen. Um auch weiterhin in die Zukunft zu investieren und den Sanierungsstau zu beheben, müssen wir nicht nur auf der Ausgabenseite bremsen, sondern auch die Einnahmen moderat erhöhen. Hamburg hat über 14 Jahre hinweg den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer stabil gehalten und liegt im Vergleich zu den anderen Bundesländern am unteren Ende. Selbst nach der Erhöhung wird sich die Hansestadt noch im Mittelfeld befinden. Das zeugt von solider Haushaltsführung. Parallel zur Erhöhung setzen wir uns auf Bundesebene für sozialverträgliche Priorisierungen ein. So wollen wir die Grunderwerbsteuer für sozialen Wohnungsbau, Erbbaurechte und Baugemeinschaften mit einem günstigeren Steuersatz belegen, wovon Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren. Auch der Erwerb einer ersten eigengenutzten Immobilie für junge Familien mit Kindern soll steuerlich gefördert werden. Gegenfinanziert wird das durch die Schließung von Steuerschlupflöchern – besonders Konzerne entziehen sich aktuell durch sogenannte Share-Deals ihrer Steuerpflicht. Durch unsere Maßnahme bringen wir solide Haushaltspolitik mit sozialer Entlastung in Einklang.“

Dazu Milan Pein, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Hamburg hatte bislang die drittniedrigste Grunderwerbsteuer im Bundesgebiet. Mit der Angleichung des Steuersatzes schafft der Senat heute neue Spielräume für den Hamburger Haushalt, die vor dem Hintergrund der durch die Corona-Pandemie herbeigeführten starken finanziellen Belastungen unverzichtbar sind. Gleichzeitig ist es unser Ziel, die Steuerlast gerechter zu verteilen und beispielsweise Familien mit Kindern beim Kauf eines Grundstücks zu entlasten. Deshalb wollen wir den Grunderwerbsteuersatz für Familien mit Kindern, Erbbaurechtnehmende und für den sozialen Wohnungsbau auf 3,5 Prozent absenken. Auch die Ausnahmetatbestände bei Share-Deals sollen endlich enger gefasst und Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Die auf diese Weise generierten Mehreinnahmen könnten dann für weitere Ermäßigungen bei der Grunderwerbsteuer verwendet werden. Dafür wird sich Hamburg künftig im Bundesrat stark machen.“

Hintergrund

Im Gegensatz zur Grundsteuer, die jährlich anfällt und auf Mietende umlegbar ist, wird die Grunderwerbsteuer nur einmal bei Erwerb von Wohneigentum und Grundstücken entrichtet.

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