Auf Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen hat der Haushaltsausschuss am Dienstag, den 8. September, eine Selbstbefassung zur Berichterstattung über sogenannte Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank beschlossen. Dabei war vereinbart worden, dass sich die Obleute der Fraktionen über den genauen Zeitpunkt der Beratung verständigen. Abweichend vom vereinbarten Vorgehen hat die CDU-Fraktion kurz darauf öffentlich eine Sondersitzung gefordert. Diese ist für den 18. September angesetzt.
Dazu Dennis Paustian-Döscher, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die Beantragung der Sondersitzung des Haushaltsausschusses durch die CDU-Fraktion ist eine klassische Nebelkerze. Es war die rot-grüne Koalition, die direkt nach Bekanntwerden des neuen NDR-Berichts im Haushaltsausschuss die Selbstbefassung beantragt hat. Und es war die CDU-Fraktion, die dem kommentarlos zugestimmt hat. Dass die CDU nun statt der gemeinsamen Terminsuche eine Sondersitzung beantragt, ist nichts anderes als ein egozentrisches, nicht an der Sache orientiertes parteipolitisches Spielchen. Das ist schade. Für uns Grüne ist klar: Wir wollen eine schnelle und lückenlose Aufklärung der höchst kriminellen Cum-Ex-Geschäfte. Dies steht für uns im Mittelpunkt und wir stehen einer Sondersitzung des Haushaltsausschusses nicht im Weg.“
Dazu Milan Pein, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir unterstützen den Wunsch nach einer baldigen Beratung und beabsichtigen daher bereits am kommenden Freitag, den 18. September, eine Sondersitzung abzuhalten. Als Regierungsfraktionen sehen wir uns in der Pflicht den aufgekommenen Zweifeln nachzugehen. Gleichzeitig muss aber auch berücksichtigt werden, dass die Berichterstattung zu Cum-Ex-Geschäften bis heute keine Hinweise auf eine unzulässige Einflussnahme der Politik auf die Finanzbehörden enthält. Der Erste Bürgermeister hat bereits mehrfach unmissverständlich deutlich gemacht, in seiner Zeit als Finanzsenator keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Finanzämter genommen zu haben. Dies wurde auch bereits im Februar seitens des Senatsdirektors der Steuerverwaltung klargestellt. Vor diesem Hintergrund ist die von der CDU verlangte Teilnahme des Ersten Bürgermeisters nicht erforderlich.“


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